Hallo hab eine Frage, mein Kind bald 16 lebt seit einer Weile bei den Großeltern dort auch gemeldet ,hatte private Gründe. Nun muss ich Bürgergeld beantragen ,aber das Kindergeld überweise ich an meine Eltern.
Meine Wohnung ist zu teuer deswegen muss ich vorübergehend auch zu meinen Eltern ziehen ,bis ich eine günstige Wohnung habe.Die Frage ist jetzt ,ich bin über 25 und gehöre nicht mehr zu Bedarfsgemeinschaft mit meinen Eltern wie ist es dann mit dem Kind, wenn ich auch vorübergehend bei den Eltern wohnen würde? Gehört es dann wieder in meine Bedarfsgemeinschaft ,können sie dann das Kindergeld anrechnen und verlangen das ich Unterhaltsvorschuss beantragen muss ? Ich würde nur den Regelsatz für mich beantragen solange ich bei den Eltern bin ohne Miete muss ich dann für mein Kind mit beantragen bin ich verpflichtet?