Bürgergeld Antrag mit Kind und Unterhaltsvorschuss beantragen

  • Hallo hab eine Frage, mein Kind bald 16 lebt seit einer Weile bei den Großeltern dort auch gemeldet ,hatte private Gründe. Nun muss ich Bürgergeld beantragen ,aber das Kindergeld überweise ich an meine Eltern.

    Meine Wohnung ist zu teuer deswegen muss ich vorübergehend auch zu meinen Eltern ziehen ,bis ich eine günstige Wohnung habe.Die Frage ist jetzt ,ich bin über 25 und gehöre nicht mehr zu Bedarfsgemeinschaft mit meinen Eltern wie ist es dann mit dem Kind, wenn ich auch vorübergehend bei den Eltern wohnen würde? Gehört es dann wieder in meine Bedarfsgemeinschaft ,können sie dann das Kindergeld anrechnen und verlangen das ich Unterhaltsvorschuss beantragen muss ? Ich würde nur den Regelsatz für mich beantragen solange ich bei den Eltern bin ohne Miete muss ich dann für mein Kind mit beantragen bin ich verpflichtet?

  • Wenn du dem JC gegenüber äußerst, dass das Kind im Haushalt der Großeltern lebt und nicht in deinem, wird es wahrscheinlich nur dich allein als BG rechnen, das kommt letztlich für das JC billiger.

  • OK danke für die Info eine Frage noch,sind meine Eltern dann verpflichtet Unterhaltsvorschuss zu beantragen für mein Kind ?oder bin ich dann verpflichtet dazu

  • Hallo ,ich habe die Frage schon im anderen Forum gestellt aber bin da nicht schlau geworden. Die Frage ist wenn ich alleinerziehend Bürgergeld beantragen muss was der Fall sein wird und ich habe ein Kind mit 15 bald 16 ,wird das Jobcenter mich auffordern den unterhalt zu beantragen? Weil ich habe gelesen ,das Kinder in dem Alter nur unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch haben zb .wenn sie keine Leistungen vom Jobcenter bekommen. Es steht aber auch etwas ,das wenn durch den Unterhaltsvorschuss die Hilfebedürftigkeit vermieden werden kann .Wann ist den das gegeben ,das diese Hilfebedürftigkeit durch den Unterhalt vermieden wird,wenn das Kind und ich auf SGB ll angewiesen sind? das verstehe ich nicht das Kind verdient ja noch nichts vielleicht weiß das jemand genauer?

  • wird das Jobcenter mich auffordern den unterhalt zu beantragen?

    Unterhaltsvorschuss ab 12 gibt es nur, wenn das Kind mit dem UVG zusammen kein Bürgergeld bräuchte oder du mindestens 600 Euro eigenes Einkommen hätte.

    Ansonsten geht der Unterhaltsanspruch sowieso auf das Jobcenter über. Gegen den Kindesvater geht also das Jobcenter selbst vor, verlangt Auskunft zum Einkommen und klagt auch notfalls.

  • Das ist die best erklärte Antwort was ich bis jetzt bekommen habe .Eine Freundin behauptet das es seitens des Jobcenters kein Unterschied gibt mit dem Alter , obwohl es aber überall steht . Deshalb wollte ich das mal genauer wissen. ich bekomme weder 600 Euro dazu bis jetzt und die bald 16 jährige verdient noch nichts , deshalb wollte ich wissen ob das Jobcenter in dem Fall Unterhalt fordern kann oder Anspruch bestehen würde.

    Es geht um 1 Kind über 12 das ja dann mit mir in eine Bedarfsgemeinschaft gehört und da ich keine 600 Eur dazu verdiene und das Kind kein Einkommen außer Kindergeld hat ob da Unterhaltsvorschuss beantragt werden muss mehr wollte ich nicht wissen.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Allgemeine Zusammenfassung bezüglich des Bürgergeld Antrag mit

    Kind. Es bleibt festzustellen, dass Bürgergeld kein bedingungsloses

    Grundeinkommen ist, sondern eine vom Steuerzahler finanzierte

    Sozialleistung, die nur bei Bedürftigkeit gezahlt wird.

    § 9 SGB II - Hilfebedürftigkeit

    Diese Bedürftigkeit wird bei einem Bürgergeld Antrag durch Vorlage

    verschiedener Dokumente vom Jobcenter geprüft. Es sind alle Tatsachen

    anzugeben, die für die Berechnung der Leistung relevant sind:

    (1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat 1.alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen,
    2.Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen,
    3.Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.
    Satz 1 gilt entsprechend für denjenigen, der Leistungen zu erstatten hat.
    (2) Soweit für die in Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 genannten Angaben Vordrucke vorgesehen sind, sollen diese benutzt werden.

    Selbst wenn kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht, wird das

    Jobcenter den Unterhaltsanspruch beim Kindesvater selbst prüfen.

    Das Jobcenter wird den Kindesvater bezüglich einer Unterhaltsprüfung anschreiben,

    Auskunft verlangen und den Anspruch auch notfalls gerichtlich durchsetzen.

    (1) Haben Personen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen, für die Zeit, für die Leistungen erbracht werden, einen Anspruch gegen einen Anderen, der nicht Leistungsträger ist, geht der Anspruch bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen auf die Träger der Leistungen nach diesem Buch über, wenn bei rechtzeitiger Leistung des Anderen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht erbracht worden wären. Satz 1 gilt auch, soweit Kinder unter Berücksichtigung von Kindergeld nach § 11 Absatz 1 Satz 4 keine Leistungen empfangen haben und bei rechtzeitiger Leistung des Anderen keine oder geringere Leistungen an die Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft erbracht worden wären. Der Übergang wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Anspruch nicht übertragen, verpfändet oder gepfändet werden kann. Unterhaltsansprüche nach bürgerlichem Recht gehen zusammen mit dem unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch auf die Träger der Leistungen nach diesem Buch über.

    Das ist nicht zu verhindern, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Die

    Mitwirkungspflicht § 60 SGB I - Angabe von Tatsachen lässt auch keinen

    Raum irgendwelche Tatsachen nicht anzugeben, oder zu verschweigen.

    Falsche, fehlende Angaben bei Antragstellung § 63 Bußgeldvorschriften

    Deshalb sollte jeder Leistungsberechtigte wahrheitsgemäße Angaben

    machen. Abschließend noch das Merkblatt Bürgergeld

    Damit dürfte das Thema umfassend und ausreichend beantwortet sein.

    Gruß

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