Hallo alle zusammen,
Ich habe am Bürgergeld beantragt, für mich und meine 3 Kinder.
Darrauf habe ich einen Ablehnungsbescheid bekommen.
Begründung ist, da eine Kindergeldnachzahlung bekommen habe.
In höhe von über 4500 Euro. Das Einkommen wird auf 6 Monate verteilt.
Somit bin ich nicht mehr hilfsbedürftig.
Daraufhin habe ich Einspruch eingelegt und mir wurde rechtgegeben.
Nun Bekomme ich 103 Euro als monatliche Zahlung für die 6 Monate.
Normalerweise sollten es 655 sein.
Ist es rechtens Kindergeld nachzahlungen für 6 Monate zu anzurechnen?