Bürgergeld und Kindergeld Nachzahlung - Einkommen Anrechnung auf sechs Monate verteilt

  • Hallo alle zusammen,

    Ich habe am Bürgergeld beantragt, für mich und meine 3 Kinder.

    Darrauf habe ich einen Ablehnungsbescheid bekommen.

    Begründung ist, da eine Kindergeldnachzahlung bekommen habe.

    In höhe von über 4500 Euro. Das Einkommen wird auf 6 Monate verteilt.

    Somit bin ich nicht mehr hilfsbedürftig.

    Daraufhin habe ich Einspruch eingelegt und mir wurde rechtgegeben.

    Nun Bekomme ich 103 Euro als monatliche Zahlung für die 6 Monate.

    Normalerweise sollten es 655 sein.

    Ist es rechtens Kindergeld nachzahlungen für 6 Monate zu anzurechnen?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Ist es rechtens Kindergeld nachzahlungen für 6 Monate zu anzurechnen?

    Ja!

    (3) 1 Einmalige Einnahmen sind in dem Monat, in dem sie zufließen, zu berücksichtigen. 2 Zu den einmaligen Einnahmen gehören auch als Nachzahlung zufließende Einnahmen, die nicht für den Monat des Zuflusses erbracht werden. 3 Sofern für den Monat des Zuflusses bereits Leistungen ohne Berücksichtigung der einmaligen Einnahme erbracht worden sind, werden sie im Folgemonat berücksichtigt. 4 Entfiele der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung in einem Monat, ist die einmalige Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag zu berücksichtigen.

    Gruß

  • Dazu ist zu sagen, dass man bedenken soll, dass dieser Artikel vom 21.07.2016 stammt und sich auf eine Rechtsprechung aus 2015 bezieht. Nachdem das BSG genau das im Artikel Thematisierte entschieden hat, hat der Gesetzgeber reagiert und deshalb zum 01.08.2016 das Gesetz ein bisschen geändert indem es folgenden Passus in § 11 Abs. 3 SGB II eingefügt hat:

    (3) 1 Einmalige Einnahmen sind in dem Monat, in dem sie zufließen, zu berücksichtigen. 2 Zu den einmaligen Einnahmen gehören auch als Nachzahlung zufließende Einnahmen, die nicht für den Monat des Zuflusses erbracht werden. 3 Sofern für den Monat des Zuflusses bereits Leistungen ohne Berücksichtigung der einmaligen Einnahme erbracht worden sind, werden sie im Folgemonat berücksichtigt. 4 Entfiele der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung in einem Monat, ist die einmalige Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag zu berücksichtigen.

    byif Von daher: netter Hinweis, aber bitte kontrolliere demnächst die Aktualität zur Gesetzeslage, bevor du andere Fragesteller durch ältere Rechtprechung verunsicherst!

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