Bürgergeld - Rente - Sohn zieht bei mir ein

  • Guten Abend,

    muss ich dem Jobcenter melden, dass mein Sohn (er arbeitet Teilzeit für unter 1000 Euro) bei mir einzieht? Vorher hat er gearbeitet und etwas Arbeitslosengeld 2 bekommen.
    Nehme an, dass ich es muss?! Sofern ja, was passiert mit den finanziellen Ressourcen - bei meiner Rente von 530 und Bürgergeld von etwas 500 Euro - bekomme ich weniger Bürgergeld? Wir wirtschaften unterschiedlich, d.h. er besorgt sich alles was fürs Leben benötigt wird, alleine.

    Liebe Grüße,
    Ingrid

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    muss ich dem Jobcenter melden, dass mein Sohn (er arbeitet Teilzeit für unter 1000 Euro) bei mir einzieht?

    Ja, bitte Veränderungsmitteilung an das Jobcenter.

    bei meiner Rente von 530 und Bürgergeld von etwas 500 Euro

    Die Kosten der Unterkunft werden nur noch zur Hälfte berücksichtigt.

    Die andere Hälfte muss der Sohn von seinem Einkommen bezahlen.

    Wir wirtschaften unterschiedlich, d.h. er besorgt sich alles was fürs Leben benötigt wird, alleine.

    Das Jobcenter könnte eine Haushaltsgemeinschaft vermuten, müsste man

    die Reaktion abwarten.

    Gruß

  • was könnte denn bei einer Haushaltsgemeinschaft passieren? Hypothetisch?
    Was ist es denn vorher, also wenn es keine Haushaltsgemeinschaft ist?

    Und, wenn mein Sohn bei mir einzieht, bin ich VERPFLICHTET das zu melden? Möchte da nur auf Nummer sicher gehen?

    Danke!
    Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    (er arbeitet Teilzeit für unter 1000 Euro) bei mir einzieht? Vorher hat er gearbeitet und etwas Arbeitslosengeld 2 bekommen.

    Bekommt der Sohn noch Bürgergeld?

    Und, wenn mein Sohn bei mir einzieht, bin ich VERPFLICHTET das zu melden?

    Die Frage wurde schon beantwortet, aber gerne erneut. Der Sohn

    muss sich innerhalb von 14 Tagen bei Ihnen anmelden und

    die Veränderungsmitteilung muss ans Jobcenter.

    Gruß

  • Dann wird er ja auch am neuen Wohnort Bürgergeld benötigen. Die halbe Miete ist ca. 250 Euro, oder? Er hat dann einen Bedarf von ca. 750 Euro und da auf das Erwerbseinkommen ein recht hoher Freibetrag gerechnet wird, bekommt er Bürgergeld. Davon und von seinem Lohn muss er dann die halbe Miete bezahlen. Dein Bürgergeld sinkt entsprechend um den halben Mietbetrag.

    Die Veränderung musst du umgehend mitteilen, sonst droht dir ein Bußgeld.

  • 364 Euro beträgt die Gesamtmiete - 182 Euro ist die Hälfte.

    Frage: Primär ist es also nötig, dass ICH zuerst mein Bewilligungsbescheid abändere? Bzw. dem Jobcenter Bescheid gebe? Welches Formular wird denn benötigt?

    Oder muss mein Sohn zusätzlich, parallel zu meinem, einen Antrag stellen?

    Was ist, wenn mein Sohn sagt: mir reicht mein Lohn, ich brauche kein Bürgergeld bzw. er davon ausgeht, dass er ohnehin nichts bekommt, da er ja dann bei mir wohnt?

    Verstehe ich das richtig, dass ihm Bürgergeld zusteht, trotz unserer Konstellation?

    Danke schon mal für die Antworten

    Gruß

  • 364 Euro beträgt die Gesamtmiete -

    Wie kannst du dann 500 Euro Bürgergeld bekommen?

    502 Euro ist der Regelsatz + 364 Euro Miete = 866 Euro Bedarf. Abzüglich 500 Euro anrechenbarer Rente dürfte Bürgergeld nur 366 Euro sein?!

    Primär ist es also nötig, dass ICH zuerst mein Bewilligungsbescheid abändere? Bzw. dem Jobcenter Bescheid gebe?

    Ich glaube, die Frage wurde jetzt wirklich mehrfach mit "ja" beantwortet. Natürlich stünde ihm da bei nur 833 Euro Nettolohn noch etwas zu. So, wie jetzt auch schon.

    Oder muss mein Sohn zusätzlich, parallel zu meinem, einen Antrag stellen?

    Niemand muss einen Antrag stellen.

    Was ist, wenn mein Sohn sagt: mir reicht mein Lohn, ich brauche kein Bürgergeld bzw. er davon ausgeht, dass er ohnehin nichts bekommt, da er ja dann bei mir wohnt?

    Was soll dann sein? Er wird dir dann von seinem Lohn seinen Mietanteil zahlen müssen. Und Geld für Strom, Telefon, Essen, Wäsche waschen etc, wenn du das für ihn machst und das nicht von deinem Regelsatz abknapsen willst.

    Verstehe ich das richtig, dass ihm Bürgergeld zusteht, trotz unserer Konstellation?

    Ja, sein Bedarf beträgt ebenfalls 866 Euro.

  • Bedarf bedeutet nicht, dass er das ausgezahlt bekommt! Das ist das, was man rechnerisch zum Leben braucht und wovon das vorhandene Einkommen abgezogen wird. Ich habe es doch oben vorgerechnet, als mir dein Bürgergeld zu hoch vorkam, weil du nicht angegeben hast, dass in der Gesamtmiete keine Heizkosten enthalten sind.

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