Hallo,
Empfänger bezieht seit 01.01.20 Bürgergeld. Unter anderem wird das Formular "Einkommensbescheinigung" ausgefüllt. Alles klappt.
Ein halbes Jahr später muss das BG weiter bewilligt werden. Wieder muss das Formular Einkommensbescheinigung ausgefüllt werden. Diesmal ist es etwas anders:
> 5. Angaben zum laufenden Arbeitsentgeld - die Spalte Abrechnungsmonat.
Muss das rückwirkend eingetragen werden? Also in dem Fall Jan 23 - Jun 23?
Oder fortlaufend - also Juli - Dezember?
Vielen Dank für Eure Hilfe.