Hallo,
ich habe meine Tochter jedes Wochenende. Ich hol sie Freitag vom Kindergarten ab und bring sie Montag morgens zum Kindergarten.
Ich wohne momentan bei meinen Eltern aber muss jetzt ausziehen. Jetzt habe ich endlich nach langer Zeit eine passende Wohnung gefunden die vom Mietpreis für 2 Personen passt. Leider hab ich jetzt bei der Prüfung durchs Jobcenter eine Absage bekommen.
Der Wortlaut:
"Das Angebot für die angebotene Wohnung ist nicht angemessen im Sinne des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch SGB II, weil die Mietkosten für 1,5 Personen (eine Person sowie ein Kind mit Umgangskontakten" sind unangemessen.
Nun weiss ich nicht die genaue Definition von Umgangskontakten aber ich denke es ist nicht der Fall bei mir? Meine Tochter lebt fast die hälfte der Zeit bei mir. Das Jugendamt hat dies auch schon akzeptiert und ich muss kein Kinderunterhalt mehr zahlen. Also sollte es doch auch beim Jobcenter akzeptiert werden?
Wie sollte ich am besten Widerspruch einlegen dadrauf? Ich bin wirklich in Zeitnot da ich spätestens in einem Monat ausziehen muss und die Wohnung die mir jetzt angeboten wurde ist so fast meine letzte Chance.
Sollte ich vllt die Wohnung einfach schonmal nehmen und dann weiter vorgehen?