Abzüge Monatlich trotz schwankener Einnahmen als Komparse

  • Moin da ich ab und an als Komparse mitmache hat mir das Jobcenter seid Sept 2023 mein Bürgergeld gekürzt ca150 Euro weniger.

    ok bis jetzt wer es ja ok alle Einsätze als Komparse gebe ich grundsätzlich an, sobald meine Abrechnungen da sind in den letzten 7 Monaten schwankten die Einsätze mal 1 pro Monat aber nicht mehr als 4 Einsätze a 96 Euro. das Problem ist jetzt das mir das als Dauer Einnahmen Monatlich sprich 450 Euro Job angerechnet wird und das Amt sagte mir ich soll jeden Monat meine Kontoauszüge zusenden woraus ersichtlich ist, dass ich keine oder wenn überhaupt Einnahmen aus Komparsen Tätigkeiten habe hatte.

    Der/die Sachberarbeiter meinen, ich habe jeden Monat jetzt mehr als 3 Auftritte als Komparse. Deswegen die Abzüge, wenn nicht soll ich Kontoauszüge jeden Monat hinschicken, damit mein nicht bezahltes Geld irgendwann zurück überwiesen werden kann. Das kann doch nicht richtig sein oder sehe ich das falsch.

    Sept 23 Keine Einsätze als Komparse und Okt bis jetzt auch keine Buchungen habe denen auch gesagt das ich nicht immer gebraucht werde. Kann ich da was machen?

    Danke und gruß Sven

  • Deswegen die Abzüge, wenn nicht soll ich Kontoauszüge jeden Monat hinschicken, damit mein nicht bezahltes Geld irgendwann zurück überwiesen werden kann. Das kann doch nicht richtig sein oder sehe ich das falsch.

    So funktioniert tatsächlich eine vorläufige Bewilligung. Es wird Einkommen geschätzt und später wird mit dem tatsächlichen Einkommen überrechnet.


    Sept 23 Keine Einsätze als Komparse und Okt bis jetzt auch keine Buchungen habe denen auch gesagt das ich nicht immer gebraucht werde. Kann ich da was machen?

    Einen anderen Job suchen. Ansonsten kannst du darauf hinweisen, dass nach Gesetz so geschätzt werden muss, dass dein Lebensunterhalt gesichert ist, was nicht stimmt, wenn du kein Einkommen hast und um sofortige Neuschätzung bitten. Letztlich musst du dir aber klar machen, dass diese unsichere Art der Einkommenserzielung nunmal schlecht mit der Gesetzgebung zum SGB II kompatibel ist.

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