Guten Tag, ich muss aufgrund eines Guthabens, welches ich von meiner Hausverwaltung zurückerhalten habe, monatlich abstottern gemäß. § 43 SGB II - Aufrechnung (bis 2025).
Jetzt ist es aber so, dass ich Mitte nächsten Jahres kein Geld mehr vom Jobcenter erhalte, weil ich dann meinen Abschluss in der Tasche haben werde.
Muss ich dann das Geld trotzdem monatlich überweisen?
Vielen Dank im Voraus.