Hallo, kaum neu hier und schon eine Frage:
eine junge Mutter mit einem Kind lebt getrennt von ihrem Partner. JC bezahlt Leistungen nach SGB II (Bürgergeld) für sie. Der Vater kann keinen Unterhalt zahlen, da er sich in Ausbildung befindet. Er wohnt in der Nachbarstadt, und wird, da die Azubi-Vergütung nicht reicht, wohl ebenfalls Leistungen nach SGB II erhalten (da bin ich aber nicht 100% sicher). Soweit so gut. Jetzt hat die Mutter erneut ein Kind bekommen, vom selben Vater. Sie kommt regelmäßig zu mir in die Beratung, weil sie schlecht Deutsch spricht und dauernd irgendwelche Formulare ausfüllen möchte/muss (Krankenkasse, Familienkasse, Elterngeld etc.). Ich habe irgendwie im Gefühl, dass da evtl. Probleme auf sie und den Vater zukommen könnten. Es gibt, soweit ich weiß, einige Sonderfälle, bei denen in solchen Situationen getrennte, also doppelte Wohnungen, akzeptiert werden, gerade im Kontext Arbeit; ich kann aber über vertrackte Google-Formulierungen kein Ergebnis finden. Die Nachbarstadt ist nur wenige Kilometer entfernt. Das JC in unserer Stadt kann man nicht anrufen, die verstecken sich hinter dem Call-Center, und die können nur etwas sagen, wenn sie den Vorgang auf dem PC-Bildschirm haben.