Ich hätte eine Frage zum sog. Schonvermögen:
Im ersten Jahr des Bürgergeldbezuges soll der Freibetrag bei 40.000€ liegen. Wie ist es bei Menschen die davor schon Hartz4 bezogen haben? Es geht um eine Erbschaft die bei etwas über 20.000 liegt. Danke schonmal und lg