Hallo,
wir haben leider mit dem abschließenden Bescheid die Aufforderung bekommen, die erhaltenen Leistung (Sommer 22) zurückzuzahlen.
Wir bekamen zu dem Zeitpunkt Bafög inkl. Krankenversicherungszuschuss und Kinderbetreuungskostenzuschuss, die komplett angerechnet wurden.
Nun bin ich mir zu 90% sicher, dass der Kinderbetreuungskostenzuschuss nicht angerechnet werden darf. Wie sieht es aus mit dem Versicherungszuschuss? In dem halben Jahr davor, ist dieser nicht angerechnet worden. Hatte sich da etwas in der Gesetzeslage geändert?
Des weiteren haben wir auch Wohngeld bekommen. Also nur wir Eltern, die 2 Kinder haben das Bürgergeld bekommen. Problem ist, dass wir das Wohngeld aber nur bekommen haben, weil wir Bürgergeld bekommen haben. Im Grunde müssten wir nach Wegfall des Bürgergeld auch das Wohngeld zurückgeben. Was wiederum dazu führt, dass wir wieder Bürgergeld berechtigt wären.
Das erscheint mir irgendwie paradox?! Können wir da irgendetwas tun? Und muss das Wohngeld nach dem Zufluss-Prinzip für die Eingangsmonate angerechnet werden, oder müsste das auf die berechtigten Monate verteilt werden?
Schon mal Vielen Dank für eure Hilfe!