- Offizieller Beitrag
Voraussetzungen der Bewilligung von Kinderzuschlag
- sozialrechtlicher Herstellungsanspruch
Urteil LSG Hamburg vom 30.06.2023 - L 4 AS 132/22 D
Alles anzeigenOrientierungssatz
1. Nach § 6a Abs. 1 S. 1 BKGG können Personen nur für ihre im Haushalt
lebenden Kinder Kinderzuschlag erhalten. Im Übrigen ist für Zeiten
vor Antragstellung gemäß § 6 Abs. 7 BKGG die Gewährung von
Kinderzuschlag ausgeschlossen.(Rn.10)
2. Besteht kein Anhaltspunkt für eine vom Leistungsträger zu vertretende
verspätete Antragstellung, so ist eine Bewilligung des Kinderzuschlags
im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs ausgeschlossen.(Rn.21)
Tenor
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.