Guten Abend,
ich lebe seit September 2018 mit meinem Partner zusammen. Er hat ein Jahr lang Geld vom Amt bezogen, danach hat er keine Leistungen mehr bekommen wegen eheähnlicher Gemeinschaft und weil mein Einkommen zu hoch ist (was ich völlig lächerlich finde).
Somit bin ich jahrelang für ihn aufgekommen... Vor ca. 4 Wochen habe ich mich getrennt und nun eine Wohnung in Aussicht. Ich möchte ihm die gemeinsame Wohnung gerne überlassen, da ich sowieso ausziehen wollte.
Das große Problem ist, dass wir ihn damals nicht als Hauptmieter mit in den Vertrag aufgenommen haben. Quasi nur indirekt, weil wir uns alle die Arbeit sparen wollten einen neuen Vertrag aufzusetzen. Ich besitze nur ein Schreiben, dass bestätigt, dass er seitdem gemeinsam mit mir hier wohnt und die Vermieter Kenntnis hiervon haben bzw. mit seinem Einzug einverstanden sind. Sie wollen ihm dann einen neuen Vertrag ausstellen, sobald ich raus bin...
Am Telefon sagte man mir beim Amt, dass man ihn ja nicht aus der Wohnung schmeißen darf und mindestens 1 Jahr in voller Höhe gezahlt werden muss. Aber gilt dies auch ohne dass er schwarz auf weiß im Vertrag steht und nur das Zusatzschreiben existiert?
Ich habe zum 1. Dezember eine Wohnung in Aussicht und wir müssen somit einen Antrag auf Bürgergeld für ihn stellen. Ich habe aber so große Angst, dass es ihm nicht bewilligt wird aufgrund der o. g. Fakten... Könnten sie ihn einfach raus werfen? Wie gehe ich am besten vor? Wichtig zu wissen wäre vielleicht noch, dass er einen Schwerbehindertengrad von 50 % hat...
Meine Angst ist so wahnsinnig groß, dass er keine Leistungen bekommt und dann Probleme kriegt... Ich weiß, dass es grundsätzlich sein Problem ist. Aber man hat sich ja immerhin mal geliebt.
Vielen Dank Im Voraus!