Bürgergeld - Kosten der Unterkunft werden plötzlich nicht mehr angerechnet

  • Hallo zusammen,

    ich brauche mal dringend eure Hilfe. Da ich im Netz nur sehr wenig fundierte Infos gefunden habe, versuche ich mal hier mein Glück und hoffe auf ein paar sinnvolle Ansätze bzw. Erfahrungen aus der gängigen Praxis.

    Ich beziehe seit einigen Jahren ALG 2 und wohne bei meinen Eltern in einer Dachgeschosswohnung. Die Miete beläuft sich auf 250 Euro monatlich, welche ich IMMER (bereits seit mehreren Jahren) als Barzahlung beglichen habe. Bis dato wurde dieser Sachverhalt noch NIE von der Behörde bemängelt. Nun erreichte mich die entsprechende "Abschließende Entscheidung" für den vergangenen Bewilligungszeitraum, in dem die KdU letztendlich nicht angerechnet wurde. Es wurde auf die fehlenden Buchungen auf den eingereichten Kontoauszügen verwiesen.

    Was kann ich nun tun, um eine eventuelle Nachzahlung zu vermeiden?

    Wie kann ich dem JC plausibel und glaubwürdig erklären, dass hier alles rechtens gelaufen ist?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

  • Es müssen doch aber Barabhebungen in Höhe der Summe auf den Kontoauszügen ersichtlich sein. Wenn du natürlich immer nur Kleckerbeträge abgehoben bzw. mit EC-Karte eingekauft hast und keine Abhebungen vorhanden sind, die höher sind als 250,00 Euro, dann fragt sich das JC natürlich, wie du die Miete überwiesen hast.

  • Vielen Dank für die ersten Feedbacks LiaMaria & Tamar. Stichwort Barabhebungen und Einkauf mit EC-Karte... Natürlich sind derartige Posten/Buchungen auf meinen Kontoauszügen zu sehen. Meistens in Verbindung mit Einkäufen im Discounter, wo man ja problemlos Geld abheben kann. Außerdem habe ich mit meinen Eltern eine laufende Liste, wo die monatlichen Zahlungen durch Unterschrift(en) bestätigt werden. Also eine Art Quittung.

    Aber reicht das aus und ist dieser Argumentationsansatz letztendlich für meinen Widerspruch auch zielführend bzw. ausreichend? Wir reden hier von immerhin 3.000 Euro, wenn es tatsächlich zu einer Rückforderung kommen sollte.

    Gibt es denn überhaupt eine rechtliche Grundlage, dass die KdU per Überweisung zu erfolgen hat? Wie schon gesagt, hat es ja in den letzten Jahren niemanden interessiert. Wenn das Amt vorab mal darauf hingewiesen hätte, dass die Mietzahlung zukünftig auf dem Konto erscheinen MUSS, wäre das ja alles kein Problem gewesen. Aber die Sache einfach "mal so" zu bescheiden, ohne vorherige Stellungnahme des Empfängers? Ich würde mich dabei auf eine Art "Gewohnheitsrecht" beziehen.

    Kurioserweise wurde vor einiger Zeit auch das erste Mal eine Betriebskostenabrechnung verlangt, welche nach Abgabe anstandslos akzeptiert wurde. Hier fehlt mir irgendwie der rote Faden. Warum ist man mit der BKA zufrieden, wenn man anschließend die tatsächliche Mietzahlung anzweifelt?

    Die Frage(n) für meinen Widerspruch sind jetzt:

    1.) Gibt es überhaupt ein Gesetz / Regelung, welche(s) eine Rückforderung rechtfertigen würde, obwohl dieser Sachverhalt nie beanstandet wurde?

    2.) Hält meine Argumentation (Widerspruch), also Barzahlung / Barabhebungen (mit der Liste monatlicher Zahlungen) Stand, um eine eventuelle Rückforderung zu vermeiden?

    3.) Oder sollte ich einen komplett anderen Ansatz wählen?

    Sicherlich hat der ein oder andere solch eine Situation schon mal erlebt und kann mir einen nützlichen Tipp geben.

    DANKE!!!

  • Die Fragen kann man mangels Kenntnis der Kontoauszüge nicht beantworten. Und natürlich muss das Jobcenter fehlerhafte Entscheidungen nicht dauerhaft machen. Wenn Sie es bisher falsch gemacht haben, darf trotzdem für die Zukunft geändert werden. Für Mietverträge unter Verwandten hat das Bundessozialgericht hohe Anforderungen gesetzt. Ob die bei euch erfüllt sind, wird dann eben notfalls ein Gericht entscheiden.

  • Hallo und vielen Dank Tamar.

    Wenn Sie es bisher falsch gemacht haben, darf trotzdem für die Zukunft geändert werden

    Absolut richtig!. Aber hier geht es um bereits vergangene BWZ, wovon einer schon abschließend bewertet wurde und nur durch die Prüfung des letzten BWZ nochmal aufgegriffen wurde.

    Für mich ist es grundsätzlich schwer nachvollziehbar, dass man über Jahre nichts unternimmt und komplett durchwinkt und dann zunächst eine Betriebskostenabrechnung verlangt, diese ebenfalls akzeptiert, um anschließend die Mietzahlung infrage zu stellen.

    Für Mietverträge unter Verwandten hat das Bundessozialgericht hohe Anforderungen gesetzt. Ob die bei euch erfüllt sind, wird dann eben notfalls ein Gericht entscheiden.

    Das wäre für mich gar kein Problem. Notfalls würde meine Mutter das Ganze durch eine eidesstattliche Erklärung bestätigen. Ich habe mir ja nichts vorzuwerfen, lediglich diesen "Formfehler", den ich durch Barabhebungen etc. glaubhaft machen kann, hoffe ich zumindest. Zumal müsste doch die angesprochene Liste i.V.m. der Erklärung meiner Mutter als Erklärung ausreichen. In der Zukunft werde ich das natürlich durch einen Dauerauftrag ändern. Aber aktuell geht es um die zu erwartende Rückforderung seitens der Behörde.

    Tamar: Kann man die von dir angesprochenen Anforderungen des Bundessozialgerichts konkret irgendwo nachlesen (Link etc.)?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Für mich ist es grundsätzlich schwer nachvollziehbar, dass man über Jahre nichts unternimmt und komplett durchwinkt und dann zunächst eine Betriebskostenabrechnung verlangt, diese ebenfalls akzeptiert, um anschließend die Mietzahlung infrage zu stellen.

    Mag sein, ändert aber nichts an den Fakten. Das Jobcenter

    benötigt einen Nachweis der Mietzahlungen. Keine Nachweise,

    keine Kosten der Unterkunft, wurde hier jetzt schon mehrfach

    erklärt.

    Tamar hat auch geschrieben:

    Und natürlich muss das Jobcenter fehlerhafte Entscheidungen nicht dauerhaft machen. Wenn Sie es bisher falsch gemacht haben, darf trotzdem für die Zukunft geändert werden.

    Wurde korrigiert und Nachweis der Zahlungen notwendig.

    Notfalls würde meine Mutter das Ganze durch eine eidesstattliche Erklärung bestätigen. Ich habe mir ja nichts vorzuwerfen, lediglich diesen "Formfehler", den ich durch Barabhebungen etc. glaubhaft machen kann, hoffe ich zumindest. Zumal müsste doch die angesprochene Liste i.V.m. der Erklärung meiner Mutter als Erklärung ausreichen.

    Ob dem Jobcenter das ausreicht, kann hier im Forum nicht

    beurteilt werden. Die Reaktion des Jobcenter wird es zeigen,

    wenn Nachweise eingereicht werden.

    Ich würde mich dabei auf eine Art "Gewohnheitsrecht" beziehen.

    Da Bürgergeld eine Sozialleistung ist, die von allen Steuerzahler

    finanziert wird, ist das Jobcenter gehalten Leistungen nur nach

    Prüfung der Bedürftigkeit zu zahlen. Es gibt kein Gewohnheitsrecht,

    sondern eine Sozialgesetzgebung, der Jobcenter und Leistungsberechtigte unterworfen sind.

    Merkblatt Bürgergeld - Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II

    Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) - Bürgergeld - Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Bitte die geforderten Nachweise einreichen.

    Gruß

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