Erwerbsminderungsrente Antrag mit VDK - Jobcenter antwortet nicht auf Briefe

  • Ich habe ein Problem mit dem Jobcenter!

    Und zwar wollte ich mit Hilfe vom VDK über das Sozialgericht mehr Prozente haben bisher habe ich 40 % GDB ich war auch bei 3 Gutachtern die vom besagten Sozialgericht beauftragt worden sind mich zu Untersuchen, und die haben das ziemlich genau gemacht.

    Nur leider wurden genau diese 3 Gutachten vom Sozialgericht Negativ bewertet und somit bleibt es bei den 40 % denn laut dem 3 Gutachter stehen mir nicht mehr als 40 % GDB zu und daher bekomme ich auch keine Erwerbsminderungsrente Bewilligt oder Gewährt.

    Und nun zu meinem eigentlichen Problem mit dem Jobcenter, weil die eine Sachbearbeiterin mit so wie es aussieht unter allen umständen Vermitteln will obwohl an meinem Körper soviel schon Kaputt ist ( alle 3 Bereiche der Wirbelsäule, beide Hüften beide Knie, die Linke Schulter und auch beide Füße, und ich habe deshalb auch Schmerzen beim sitzen Stehen und laufen )

    Und ich werde auch mit Hilfe vom VDK versuchen die Erwerbsminderungsrente selber zu Beantragen, obwohl ich auch ganz genau weiß das die Hürden dafür ziemlich hoch sind aber ob das auch Erfolg hat kann ich so nicht beurteilen.

    Und deshalb habe ich mich sogar Schriftlich an die Teamleitung vom Jobcenter gewendet und zwar alles per Rückschein und mit einer Frist bis zum 12.10.2023 mit zu Antworten doch leider vergeblich, ich habe sogar unter dem Betreff geschrieben Antrag nach dem Verwaltungs - Verfahrensgesetz und selbst das hat nicht geholfen, da ist wohl auch die Rede von einer Untätigkeitsklage gegen das Jobcenter falls die solche Schreiben nicht bearbeiten oder dem Bürgergeld Empfänger dann Antworten.

    Ich bin zwar Rechtschutz, nur weiß ich nicht was ich jetzt noch machen kann um vom Jobcenter eine Antwort zu bekommen, denn ich habe denen auch meine Situation ganz genau beschrieben das ich ziemliche Schmerzen habe und mich deshalb auch in Dauerbehandlung beim Orthopäden befinde und deshalb bin ich auch Krankgeschrieben.

    Ist den ein Bürgergeld Empfänger kein Mensch mehr der alles hin nehmen muss und sich auch nicht dagegen wehren darf ich hoffe das jemand von euch eine Antwort weiß oder mir einen Rat oder Tip gegen kann.

    Mit freundlichen Grüßen

    Getdown

  • Wie schon gesagt ich werde mit Hilfe vom VDK einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, weil ich leider keine andere Möglichkeit mehr sehe weil ich aus Gesundheitlichen Gründen kaum noch oder fast keine chance mehr auf einen Job habe.

    Ich werde am 08.12 60 Jahre bin leider Dauerpatient beim Orthopäden und bin wegen meiner Schmerzen auch Krankgeschrieben und daran wird sich auch nichts mehr ändern lassen.

    Und so wie es aussieht werde ich wohl nicht üm eine OP an meinen Knie vorbei kommen aber man will erst noch was anderes versuchen und ich bekomme 10 Spritzen also 5 pro Knie aber ob es hilft weiß keiner.

    Und falls das mit der Erwerbsminderungsrente doch nicht klappen sollte dann bleibt wohl entwerder nur der Klageweg oder ich muss versuchen dann ganz normal in die eine Rente zu gehen.

    Denn für mich selber gibt es keinen anderen weg und alles andere ist Wunschdenken oder halt Phantasie von Jobcenter Mitarbeitern mehr werde ich auch nicht dazu Schreiben

  • Es tut mir leid dann hab ich euch wohl falsch verstanden!

    Ich habe beim Jobcenter noch nichts beantragt in welcher Form auch immer, und das einzige was ich gemacht habe denen beim Jobcenter versucht meine Situation zu schildern aufgrund meiner Gesundheitlichen Probleme die ich nun mal habe, und habe das auch geschildert das ich nicht mal in der lage bin einen Job zu machen selbst wenn ich wollte.

    Und man hat mich nur gefragt ob ich schon einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente beantragt habe und mehr weiß ich auch nicht,

    Ich hoffe ich hab es jetzt richtig gemacht Tamar und Grace

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Und ich werde auch mit Hilfe vom VDK versuchen die Erwerbsminderungsrente selber zu Beantragen, obwohl ich auch ganz genau weiß das die Hürden dafür ziemlich hoch sind aber ob das auch Erfolg hat kann ich so nicht beurteilen.

    Das muss auch selbst gemacht werden, denn das Jobcenter

    ist die falsche Adresse für den Antrag.

    Und man hat mich nur gefragt ob ich schon einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente beantragt habe und mehr weiß ich auch nicht,

    Und? Wurde der Antrag inzwischen gestellt? Der Rentenversicherungsträger

    ist die richtige Adresse für den Antrag

    Der Ratgeber Erwerbsminderungsrente und aufmerksam lesen.

    Nur leider wurden genau diese 3 Gutachten vom Sozialgericht Negativ bewertet und somit bleibt es bei den 40 % denn laut dem 3 Gutachter stehen mir nicht mehr als 40 % GDB zu

    Einschränkungen addieren sich nicht:

    Es werden hier allerdings nicht die einzelnen Behinderungsgrade

    mehrerer Beeinträchtigungen einfach zusammengerechnet und

    addiert, wie manchmal vermutet wird. Die Festlegung ist

    komplexer: Entscheidend für den Gesamt-GdB ist, wie sich einzelne Funktionsbeeinträchtigungen zueinander und untereinander

    auswirken.

    Erklärung zum Grad der Behinderung und warum man ihn

    feststellt.

    Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf bestimmte Nachteilsausgleiche. Diese sind abhängig von der Art der Behinderung, aber auch vom Grad der Behinderung. Für schwerbehinderte Menschen - ab einem GdB von 50 - gelten zum Beispiel besondere Regelungen beim Kündigungsschutz.

    Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einen GdB von mindestens 30 haben, können unter Umständen schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sein und dann auch Anspruch auf bestimmte Nachteilsausgleiche haben. Auch die steuerlichen Freibeträge für Menschen mit Behinderung sind von der Höhe des GdB abhängig.

    Ab wann gilt man als schwerbehindert?

    Eine Behinderung ab einem GdB von 50 gilt als Schwerbehinderung; in diesem Fall kann ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden, in den der GdB und gegebenenfalls die entsprechenden Merkzeichen eingetragen werden.

    Gruß

  • Ich habe beim Jobcenter noch nichts beantragt

    Und wieso schreibst du dann das:


    Und deshalb habe ich mich sogar Schriftlich an die Teamleitung vom Jobcenter gewendet und zwar alles per Rückschein und mit einer Frist bis zum 12.10.2023 mit zu Antworten doch leider vergeblich, ich habe sogar unter dem Betreff geschrieben Antrag nach dem Verwaltungs - Verfahrensgesetz und selbst das hat nicht geholfen, da ist wohl auch die Rede von einer Untätigkeitsklage gegen das Jobcenter falls die solche Schreiben nicht bearbeiten oder dem Bürgergeld Empfänger dann Antworten.

    Natürlich will dich das Jobcenter vermitteln, du bist ja nunmal nicht erwerbsgemindert.

    Der GdB hat im Übrigen nichts, aber auch so gar nichts mit Erwerbsminderung zu tun.

  • Habe eine Frage wegen dem Antrag auf die Erwerbsminderungsrente!

    Wenn ich diesen Antrag stelle auf Erwerbsminderungsrente und zwar mit hilfe vom VDK wie hoch ist da die Aussicht auf erfolg das sie auch Bewillig wird wenn man das so Pauschal sagen kann.

    Oder spielen da auch andere Faktoren eine Rolle ob man sie bekommt oder nicht kenne mich da auch nicht so gut aus, denn ich weiß halt nur eins das die Hürden dafür sehr hoch sind, aber ob das immer noch so ist weiß ich wirklich nicht.

    Gruß Getdown

  • Meine Freundin hat gar keinen Grad der Behinderung und bekommt unbefristete Erwerbsminderungsrente. Wie schon geschrieben, hat der Grad der Behinderung mit der Erwerbsminderungsrente gar nichts zu tun.

  • Ees geht das ich der Teamleitung vom Jobcenter 2 Mal schon Briefe geschreiben, wo ich denen meine Gesundheitlichen Probleme auch geschildert habe, das ich sehr Wahrscheinlich nur noch eine kleine möglichkeit sehe das ich noch einen Job finden kann.

    Ich habe sogar unter Betreff : Antrag nach dem Verwaltungs - Verfahrensgesetz geschrieben denn solche wichtigen Schreiben müssen immer bearbeitet und auch beantwortet werden, nur bisher hat das zu keinem Erfolg geführt und 2 Fristen habe ich denen jetzt schon gestellt.

    Und kann man nachdem man dem Jobcenter eine 3 Frist gesetzt hat eine Untätgkeitsklage mit hilfe von einem Anwalt stellen, habe ich denn als Bürgergeld Empfänger nicht auch das Recht auf meine genaue Darlegung was meine Gesundheit betrifft auch eine Antwort zu bekommen.

    Nur weiß ich nicht genau was sich aufgrund vom Bürgergeld alles geändert hat und ob es die Teamleitung vom Jobcemter überhaupt noch gibt, manchmal denke ich das man als Bezieher von solchen Leistungen seitens vom Jobcenter nicht mehr Ernst genommen wird, aber wehe man macht mal was falsch oder macht einen Fehler dann sind die beim Jobcenter plötzlich sehr schnell.

    Ich möchte halt nur diese eine Antwort haben weil ich halt Stellung genommen habe aufgrund meiner Gesundheit und mehr auch nicht, wäre sehr Nett von euch wenn ihr auch Antworten könntet.

    Gruß Getdown

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  • Ein allerletztes Mal: was genau willst du denn vom Jobcenter? Und nur, weil du irgendwas mit Antrag überschreibst, ist es noch lange kein Antrag.

    Solange niemand feststellt, dass du erwerbsgemindert bist, bist du es nunmal für das Jobcenter nicht und deshalb hat das Jobcenter auch seinen gesetzlichen Auftrag, dich wieder in Arbeit zu bringen, auszuführen. Gibt es irgendwelche Attest oder Gutachten über deine gesundheitlichen Einschränkungen, die dem Jobcenter vorliegen oder die durch das Jobcenter veranlasst wurden, z. B. bei derem Ärztlichen Dienst?

    Das dauerhafte Wiederholen bereits geschriebener Angaben hilft überhaupt nicht weiter. Dein Anliegen wird schlicht nicht deutlich.

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