Erwerbsminderungsrente Nachzahlung und Unterhalt Verrechnung Bedarfsgemeinschaft Bürgergeld

  • Hallo!
    Ich habe rückwirkend EMR bewilligt bekommen. In dieser Zeit habe ich Hartz4 bekommen, zusammen mit meinem 16 jährigen Sohn. Das JC hat die für mich geleisteten Beträge mit der Rentenstelle / EMR verrechnet. Nun zu meiner Frage: Was ist mit den Hartz4 Leistungen, die für meinen Sohn geleistet wurden? Zeitgleich wurde durch das Jugendamt Unterhalt bei meinem Ex-Mann gepfändet und das JC meinte nun, dass die Leistungen für meinen Sohn damit getilgt werden könnten. Ist das so richtig und kann mir jemand die rechtlichen Grundlagen dazu nennen?

    Vielen Dank im Voraus!

  • Das kann man so nicht beantworten. Der rückständige Unterhaltsanspruch geht gem. § 33 SGB II - Übergang von Ansprüchen an das Jobcenter über. Wenn also das Jobcenter das Jugendamt mit der Beitreibung des Unterhalts beauftragt hat und der Unterhalt genauso hoch oder geringer als die Leistungen des Jobcenters an das Kind sind, die Leistungen des Kindes auch nicht von der Rentennachzahlung abgedeckt wurden, steht das Geld vom Vater dem Jobcenter zu.

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