Rückerstattung Nebenkosten

  • Hiho vllt kann mir ja hier einer eine unverbindliche Antwort geben.

    Wir haben heute die Nebenkjostenabrechnung für den Zeitraum 01.01.2022- 31.12.2022 erhalten und bekommen eine Rückerstattung von 1210 Euro ( ja, kein Schreibfehler xDDDD )

    Im Normalfall wäre es ja kein Grund zur Freude, da es als Einkommen gewertet werden würde aaaaaaber wir zahlen aus dem Regelsatz 94,95 Euro zur Miete dazu.

    Was ich aber auch noch nicht so ganz kapiere, wir haben in der letzten Nebenkostenabrechnung eine Heizkostenerhöhung von 100 Euro ( auch aus dem Regelsatz weil zu teuer...) zum 1.12.2022 gehabt um die Preiserhöhungungen abzufangen. Ich verstehe die Abrechnungszeiträume nicht so wirklich ( musste mich damit nie ausienandersetzen ^^ ) Der neue Abrechnungszeitraum ist ja für den Zeitraum 01.01.2022- 31.12.2022 aber die 100 euro Heizkostenerhöhung haben wir ja erst ab dem 1.12.22 gezahlt fließt dieser Betrag jetzt in diese Berechnung mit ein oder erst in die nächste ?

    und ich habe in einigen Artikeln gelesen, das wenn Nebenkostenguthaben zustande kommen und man aus dem Regelsatz einen Teil der Miete und/oder einen Teil der Heizkosten/Nebenkosten dazu zahlt, dieser Anteil x12 dann einem bei einer Rückzahlung zusteht und nur alles was darüber hinaus geht vom JobCenter verrechnet werden darf?

  • Danke dir schonmal für die Antwort, kannst du mir denn auch sagen wie das mit den 100 euro ist die wir für die Heizkosten dazu zahlen? Werden die da schon mit einberechnet oder nicht? Weil wir sie ja ab dem 1.12.22 gezahlt haben, also das komplette letzte Jahr, der Abrechnungszeitraum der Abrechnung aber für davor ist? iwie kapier ich da nur Bahnhof.

  • Das Problem in solchen Fällen ist nicht selten die Frage, für welchen Teil der Kosten der Unterkunft ihr selbst zahlt.

    Falls ihr z.B. aufgrund eines Mietsenkungsverfahrens rund 100 Euro der Grundmiete/kalten Nebenkosten selbst zahlen müsst, aber das Jobcenter die vollen Heizkosten getragen hat, wäre ein Guthaben, das sich auf die Heizkosten bezieht, voll anzurechnen.

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