Bürgergeld Antrag und Umzug in neue Wohnung

  • Hallo an alle,

    Meine Tochter lebt mit ihrem Freund in einer 1,5 Zimmer Wohnung. Sie ist schwanger und sie haben jetzt eine Wohnung gefunden. Der Bürgergeld Antrag ist noch nicht bewilligt. Mietbescheinigung wurde schon dem Jobcenter vorgelegt. Das dauert aber. Jetzt drängt der neue Vermieter auf eine Unterschrift des Mietvertrages. Kann sie jetzt einfach den Mietvertrag unterschreiben? Da es ja zur Zeit sehr schwer ist, überhaupt eine Wohnung zu finden, wäre das echt schade, wenn ihr das durch die Lappen geht.

  • Niemand weiß, ob die Wohnung angemessen ist. Sie ist erwachsen und kann natürlich unterschreiben. Allerdings trägt sie ohne Zustimmung des Jobcenters das Risiko, dass sie nicht alle Kosten erstattet bekommt.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Der Bürgergeld Antrag ist noch nicht bewilligt.

    Der Bürgergeld Antrag ist gestellt und wirkt auf den Monat

    komplett zurück, indem er gestellt wurde.

    Sie ist noch nicht im leistungsbezug. Hat seit September keinen Cent bekommen.

    Irrelevant, seit September unterliegt sie der SGB II Gesetzgebung

    und Tamar schrieb:

    Niemand weiß, ob die Wohnung angemessen ist. Sie ist erwachsen und kann natürlich unterschreiben. Allerdings trägt sie ohne Zustimmung des Jobcenters das Risiko, dass sie nicht alle Kosten erstattet bekommt.

    Bitte mit dem Jobcenter in Verbindung setzen und nachfragen,

    wie der Bearbeitungsstand des Antrags ist. Das Jobcenter

    daraufhin weisen, dass die Zeit jetzt drängt und der Vermieter

    eine Unterschrift möchte, weil sonst die Wohnung anderweitig

    vergeben würde.

    Gruß

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