Ebay Verkäufe und Einkommen Anrechnung im Bewilligungszeitraum

  • Hallo,

    ich habe im Bewillungszeitraum Einnahmen gehabt (Ebay Verkäufe).

    Nun werden mir diese Einnahmen auf den gesamten Zeitraum gemittelt zu meinen Ungunsten. Ich wollte fragen, ob das rechtens ist.

    Laut § 11 Zu Berücksichtigendes Einkommen heißt es: "Einnahmen sind für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen". Ich meine auch ein Gerichtsurteil zu gelesen zu haben die einer solchen "Mittlung" auf den gesamten Bewilligungszeitraum für nicht rechtens erklärt.

    Am Ende bedeutet es jetzt für mich ich habe alles was ich verkauft habe verschenkt, weil alles als Einnahme gewertet wird, was ziemlich unfair wäre.

  • Hallo, danke für die schnelle Rückmeldung.

    Also es ist so. Ich habe noch Waren gehabt die ich dann zu Vor- oder zu Beginn des Bewillungszeitraums abverkauft habe. (Teilweise kommen die Auszahlungen ja bei Ebay mit Verzögerung ins Bankkonto. ) Das sind nicht nur aber auch Verkäufe mit Gewinn, also gewerblich. Die Eingänge übersteigen den Bürgergeldbetrag weshalb ich nun durch die "Mittlung" auf den gesamen Zeitraum einen Nachteil habe.

    Die Sache mit Ebay ist sowieso schwierig, weil ich nicht weiß was stimmt und was nicht. Was zählt hier zu Vermögen(sumwandlung) und was ist Einnahme? Ich kann ja argumentieren, dass es sich um Betriebsvermögen handelt, welches bis 40000€ frei ist und ich es dann auch frei verkaufen darf. Die Waren wurden nicht im Bewilligungszeitraum gekauft.

    Ich hab diesbezüglich schon einiges hinter mir und war bei der Rechtsberatung, der meine Auffassung auch geteilt hat mit dem Betriebsvermögen (aber so ganz klar war es dann doch auch nicht). Gefühlt ist so viel Halbwissen und auch Falschwissen im Umlauf... der Einfachheit halber um damit abzuschließen, dachte ich, ich kann für die ersten zwei Monate auf das Bürgergeld verzichten, aber da jetzt gemittelt wird geht das nicht. Daher meine konkrete Frage, ob es richtig ist, dass das Bürgergeld auch für Monate gemindert wird, in denen eben keine Einnahmen vorhanden sind. Wovon sollst du leben dann? Ich hatte mit dem Geld was ich bekommen habe aus Ebay Schulden abbezahlt.

  • Die Bewilligung ist wahrscheinlich nur vorläufig, deshalb hat man dein Einkommen geschätzt. Man geht anscheinend davon aus, dass du weiterhin bei ebay Verkäufe tätigen wirst.

    Besteht das Gewerbe noch, wenn du von Betriebsvermögen schreibst und ist das Gewerbe denn als Verkaufstätigkeit angemeldet?

  • Ja richtig nur vorläufig und dann kam der abschließende Bescheid.

    Das war eine kleine, bisher nicht angemeldete, im Zweifel offensichtlich gewerbliche Tätigkeit. Es ist nicht so umfangreich gewesen, tut aber auch eigentlich nichts zur Sache.

    Meine Frage war zunächst ob diese Mittlung rechtens ist. Mir geht es erstmal darum zu wissen, ob es korrekt ist, dass Einnahmen aus zwei Monaten auf den gesamten Bewilligungszeitraum gemittelt werden. Ich hatte wie gesagt die Erinnerung an ein Gerichturteil wo genau diese Praxis der Jobcenter kassiert wurde. Ich bin mir unsicher ob ich es richtig gelesen/in Erinnerung habe.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Das war eine kleine, bisher nicht angemeldete, im Zweifel offensichtlich gewerbliche Tätigkeit.

    Sieht ganz danach aus und Gewerbe hätte angemeldet werden

    müssen.

    Es ist nicht so umfangreich gewesen, tut aber auch eigentlich nichts zur Sache.

    Irrtum!

    Anlage EKS für Selbstständige

    Hinweise der Bundesagentur für Arbeit zur vorläufigen und abschließenden Erklärung zum Einkommen aus selbständiger

    Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft im Bewilligungszeitraum (Anlage EKS)

    Gruß

  • Die Durchschnittseinkommensrechnung bei unselbständiger Beschäftigung mit der endgültigen Festsetzung wurde vor Jahren gekippt. Das hat nichts mit deinem Problem zu tun. Du müsstest beweisen, dass du nichts mehr bei Ebay verkaufst, damit die vorläufige Bewilligung geändert wird.

  • @ Tamar: Alles klar, dann war es deswegen wieso ich es meinte auch so gelesen zu haben. Also die Mittlung ist korrekt. Das kann auch Vorteile bringen wegen der Freibeträge.

    Grace: Danke erstmal.

    Du hast Recht ich habe Fehler gemacht. Meine genauen Umstände wieso es dazu gekommen ist könnte ich hier aufführen (es gibt welche), aber ist in der Sache nebensächlich.

    Ich weiß nun nicht wie ich mich verhalten soll. Der einzig richtige Weg wäre es, wenn ich das Gewerbe nachträglich anmelde und alles korrekt abrechne (ich habe dann auch - wahrscheinlich fairerweise - sowieso schonmal Nachzahlungen zu bezahlen wegen der Überfälligkeit.

    Die Frage ist nun welche Auswirkungen es hat, dass meine Betriebsausgaben vor dem Bewilligunszeitraum getätigt wurden (Einkauf) aber die Einnahmen in den Bewilligungszeitraum fallen. Wird das Jobcenter dann überhaupt nur den Gewinn von mir wollen oder eben die gesamten Einnahmen? Wenn mir hier jemand eine klare Auskunft geben könnte, wäre es sehr hilfreich

    Alternativ könnte ich auch versuchen das Gewerbe nachträglich mit Beginn des Bewilligungszeitraums abmelden - kurz nach Anmeldung (Begrüdnung: ich habe gemerkt es es reicht nicht zur Finanzierung des Lebensunterhalts weshalb ich Bürgergeld beantragt habe). Die restlichen Waren sind dann Betriebsvermögen und dürfen veräußert werden (Vermögensumwandlung). Ich frag mich aber was dann das Finanzamt dazu sagen würde.

  • Kannst Du mir bitte erklären, wieso es nach Betrug klingt, wenn ich klare und richtige Angaben mache, ein gewerbe Anmelde und alles korrekt versteuere, den Gewinn beim Jobcenter angebe und mir dieser von den Leistungen dann abgezogen wird?

    Die Alternatividee (letzter Absatz) ist genauso richtig hinsichtlich des Jobcenters, da das Gewerbe nicht ausgereicht hat zum leben was eine Abmeldung rechtfertigt. Es wurden in den darauf folgenden Monaten keine Verkäufe getätigt und das Gewerbe wird nicht ausgeführt seit dem. Wieso ist es Betrug, wenn ich es dann abmelde? Ich hatte gesagt. "Ich weiß nun nicht wie ich mich verhalten soll." Und ich habe selbst schon darauf hingewießen, dass es vielleicht steuerlich nicht korrekt wäre.

    Danke und freundliche Grüße

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