Hallo,
ich habe im Bewillungszeitraum Einnahmen gehabt (Ebay Verkäufe).
Nun werden mir diese Einnahmen auf den gesamten Zeitraum gemittelt zu meinen Ungunsten. Ich wollte fragen, ob das rechtens ist.
Laut § 11 Zu Berücksichtigendes Einkommen heißt es: "Einnahmen sind für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen". Ich meine auch ein Gerichtsurteil zu gelesen zu haben die einer solchen "Mittlung" auf den gesamten Bewilligungszeitraum für nicht rechtens erklärt.
Am Ende bedeutet es jetzt für mich ich habe alles was ich verkauft habe verschenkt, weil alles als Einnahme gewertet wird, was ziemlich unfair wäre.