Hallo zusammen,
ich habe einen Antrag auf Übernahme der Kosten für eine notwendige wohnungsbezogene Kleinreparatur gestellt, welcher mit dem Hinweis, dass monatlich 42,55 Euro für Instanthaltung im Regelsatz enthalten sind, abgelehnt wurde.
Nun ist es so, dass mein Mietvertrag die Klausel enthält, dass ich bis 75,00 Euro pro Jahr die Kosten für Kleinreparaturen selbst übernehmen muss. Ich habe mehrfach gelesen, dass diese Kosten, wenn mietvertraglich vereinbart, zu den Mietkosten gehören und vom Amt zu übernehmen sind.
Was ist hier richtig? Falls sich jemand auskennt, freue ich mich über eine Antwort.
Beste Grüße
Damaris