Hallo,
nachdem das Erbkonto gekündigt wurde u. der Rest 1030Eu nicht für einen Stein reicht scheint er auf dem Giro auf-dieses wird wegen PKH u. Beratungshilfeschein geprüft, da ist meine Frage ob dieser zweckgebundene Betrag die PKH u. Beratungshilfe ausschließt. Ansonsten sind <100Eu auf dem Giro.
Juli 2022 war der Erbfall, Verfügbarkeit 8/22, seit Juli 2023 gilt die neue Bestimmung daß Erbe kein Einkommen ist.
Ich hatte es damals der Sachbearbeiterin per email mitgeteilt, daß es nach Kosten eine besondere Belastung ist. Später als die Wohnungsauflösung war nochmals da ich wegen der Arbeit damit in Rückstand mit EKS kam. Jedoch hatte ich es nicht im Weiterbewilligungsantrag vermerkt.
Beste Grüße
Toni