Kooperationsplan - Gesundheitfragebogen - Medizinischer Dienst und Fragen

  • Hallo liebe Leute,

    meine Mutter hat Post von dem Jobcoach bekommen. Darin sind ein Kooperationsplan und Unterlagen, in denen meine Mutter ihre Krankheiten erläutern soll. Damit sollen zwei Ziele erreicht werden:

    1) Das Jobcenter holt eine Rentenauskunft ein, um festzustellen, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bereits vorliegen.

    2) Die beratenden Ärzte der xxxx beurteilen anhand von Befunden der Ärzte meiner Mutter ihre Leistungsfähigkeit. Hierzu soll dem Jobcoach die ausgefüllten Gesundheitsfragebogen und die dazugehörigen Schweigepflichtentbindungen der Ärzte vorgelegt werden.

    Anmerkung: Meine Mutter hat Pflegegrad 2 und bekommt aufgrund ihrer andauernden Erkrankung Krankengeld von Ihrer Krankenversicherung. Derzeit ist meine Mutter nicht in der Lage einer Arbeit nachzugehen.

    Meine Fragen:

    • Ist es grds. zulässig, dass der Jobcoach solch umfängliche Unterlagen anfordert darf oder muss das nicht direkt vom medizinischen Dienst (MD) erfolgen?
    • Der Gesundheitsfragebogen soll mit Befunden belegt werden. Ich halte dies für sehr fragwürdig, das sind sehr sensible Daten. Selbst der MD für die Begutachtung zur Einstufung des Pflegegrads hat solche sensiblen Daten nicht als Kopie mit in die Akte genommen.
    • Muss in diesem Zusammenhang eine Schweigepflichtentbindung erfolgen oder wäre es nachteilig, dies nicht zuzulassen.

    Ich würde mich sehr über Hilfe  freuen.

    LG

  • 1. Das ist der übliche Arbeitsablauf, dass die für den ÄD notwendigen Unterlagen von dem SB abgefordert werden, der das Gutachten in Auftrag gibt. Der ÄD macht das darüber hinaus gehende z. B. erst, wenn Schweigepflichtsentbindung usw. vorliegt.

    2. Alles, was an Befunden bereits da ist, macht es dem Arzt einfacher und es geht schneller. Die Unterlagen sollten in einen verschlossenen Umschlag mit "nur vom ÄD zu öffnen" oder so.

    3. Erteilst du keine, müsste deine Mutter persönlich dorthin und sich vom Amtsarzt untersuchen lassen.

  • Hallo liebe/r Tamar,

    vielen Dank für deine Antwort. Ich denke, dass ich das auch so handhaben werde. Den Tipp auf dem Umschlag "nur vom ÄD zu öffnen" finde ich sehr gut.

    LG

    kk

  • Schlicht gesagt:

    Für das Jobcenter ist das Alles meist sehr wenig emotional oder privat. Die Jobcoaches betreuen oft mehr als hundert (bei Überlastung auch schon einmal mehrere hundert) Bürgerinnen und Bürger.

    Falls Deine Mutter hier das Bedürfnis nach Privatheit hat (was ich sehr gut verstehen kann), reicht meist, anzubieten dass man die Unterlagen direkt dem medizinischen Dienst übermittelt bzw. vom Arzt übermitteln lässt. Teils kann man die Vorgehensweise auch mit dem Jobcoach besprechen. Im Regelfall speichert der die Unterlagen auch nicht, sondern tütet sie nur für den medizinischen Dienst ein und sieht sie dann nie wieder.

  • Hallo liebe Leute,

    meine Mutter bezieht seit Mitte letzten Jahres (01.07.2023) aufgrund ihrer Krankheit Krankengeld. Da das Krankengeld nicht ausreicht, um ihren Lebensunterhalt vollständig zu decken, wird der fehlende Betrag durch Bürgergeld aufgestockt.

    Nun hat sie ein Schreiben von ihrer Krankenkasse erhalten, in dem mitgeteilt wird, dass ihr Anspruch auf Krankengeld zum 22.12.2024 endet, da die maximale Bezugsdauer von 78 Wochen erreicht ist.

    Wir würden gerne wissen, ob sie in diesem Fall einen speziellen Antrag beim Jobcenter stellen muss, damit der fehlende Betrag weiterhin ausgeglichen wird.

    Für hilfreiche Antworten wären wir sehr dankbar!

    VG

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