Antrag Schwerbehindertenausweis dauert Monate - Antrag Mehrbedarf und private Krankenversicherung

  • Guten Tag,

    im Oktober d. J. wurde mir Pflegegrad 2 zugesprochen. im gleichen Monat habe ich einen Antrag auf Behinderten Ausweis gestellt.

    Wahrscheinlich ist 50% mit Merkmal B zu erwarten. Das Versorgungsamt hat mir Beantragungseingang bestätigt, aber mit dem Hinweis, das die Bearbeitung 5-6 Monate dauern kann.

    Meine 2 Fragen sind

    1. Kann ich einen Mehrbedarf beim Jobcenter beantragen? Wie hoch könnte dieser sein?

    2. Jobcenter wird ein B.Ausweiskopie von mir anfordern. Dieser kommt aber erst in 5-6 Monate.

    Falls ich eine Mehrleistung erwarten kann, kann diese Rückwirkend ab Antragstellung beim Versorgungsamt geleistet werden?

    Habe ich schon jetzt den Antrag beim Jobcenter zu stellen, dass ich einen Mehrbetrag wegen Behinderung beantrage?

    Seit vielen Jahren habe ich eine PKV im Basistarif mit 1200 € Selbstbehalt.

    Als ich Leistungen beim Jobcenter beantragt habe, Wollte ich in die GKV wechseln,dies war aber aus Altersgründen nicht möglich, weil der Wechsel

    nur bis 55 Jahren möglich ist und ich älter bin.

    Wegen Krankenhaus und Reha Aufenthalt, sind mir vom Ärzten verordnete Leistungen in Höhe von etwa 1100 € angefallen, die von der PKV nicht übernommen wurden.Gibt es eine Chance dieses Geld vom Jobcenter zurückzufordern?

    Herzlichen Dank für ihre Einschätzung!!!

    Gruß,

    Peter

  • 1. Anders als für Erwerbsunfähige (für die das Zwölfte Sozialgesetzbuch gilt und das Jobcenter nicht zuständig ist) gibt es für Erwerbsfähige nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch keinen Mehrbedarf bei bloßem Vorliegen einer Schwerbehinderung.

    Einen Mehrbedarf gibt es für Schwerbehinderte nur, wenn sie bestimmte Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten. Stark vereinfacht gesagt, muss man in bestimmten Formen von Schulung, Fortbildung o.ä. sein.

    Etwas Anderes gilt nur, falls ErwerbsUNfähigkeit festgestellt wird, Das hat aber mit dem Schwerbehindertenstatus als solchem nichts zu tun und müsste gesondert begutachtet und festgestellt werden. Bei Alleinstehenden ohne weitere BG-Mitglieder würde das auch automatisch dazu führen, dass man nicht mehr unter das SGB II und damit auch nicht mehr in die Zuständigkeit der Jobcenter fällt.

    2. Nein.

    Das Jobcenter berücksichtigt laufende monatliche Beiträge bis zu einer Höhe der Hälfte des Basistarifs.

    Du kannst in den gesetzlichen Basistarif Deiner PKV wechseln. Falls Du das nicht tust, trägst Du ggf. entstehende Zusatzkosten selbst, ob Du die nun real bezahlen kannst oder nicht. Bist Du im "echten" gesetzlichen Basistarif versichert, werden die monatlichen Beiträge auf 50% des Basistarifs gekappt. Zusätzliche Leistungen für einen Selbstbehalt sind nicht vorgesehen. Das liegt auch daran, dass der heutige gesetzliche Basistarif gar keine Selbstbeteiligung enthält, aber evtl. irre ich mich hier und es gibt irgendwelche ungewöhnlichen Sonderformen..

    Mir ist jedenfalls bislang keine Möglichkeit bekannt, mit der eine PKV ihren gesetzlichen Basistarif heute noch mit einer Selbstbeteiligung versehen kann.

    Ich tippe darauf, dass Du nicht wirklich im "echten" gesetzlichen Basistarif versichert bist, egal wie Deine Versicherung es vor Jahren genannt hat. Das hilft

    Falls Du hier ansetzen möchtest, kann ich Dir in -Unkenntnis der Details aber nur empfehlen, es rechtlich näher prüfen zu lassen.

  • 1. Kann ich einen Mehrbedarf beim Jobcenter beantragen? Wie hoch könnte dieser sein?

    Solange du nicht erwerbsgemindert bist oder eine Reha-Maßnahme machst, kommt nur aufgrund des GdB kein Mehrbedarf in Betracht.

    Wegen Krankenhaus und Reha Aufenthalt, sind mir vom Ärzten verordnete Leistungen in Höhe von etwa 1100 € angefallen, die von der PKV nicht übernommen wurden.Gibt es eine Chance dieses Geld vom Jobcenter zurückzufordern?

    Nein. Du hättest in den Basistarif wechseln müssen. Wenn du das nicht machst, sind die zusätzlichen Kosten dein Problem. Es sind sozialrechtlich betrachtet Schulden und Schuldentilgung ist im SGB II nicht vorgesehen.

  • Hallo Tamar, vielen Dank für deinen Beitrag. Ich war bis zum 5.10.23 in Reha und im Arztbrief nach der Reha steht, dass ich zurzeit Arbeitsunfähig bin.

    Der Arztbrief liegt dem Jobcenter seit Oktober vor. Könnten das die Grundlagen für ein Mehrbedarf sein? Zu der Selbstbeteiligung bei der PKV möchte ich anmerken, dass ich den Basistarif habe. Das JC zahlt etwa 380€ pro Monat Beitrag. Dennoch habe ich auch eine Selbstbeteiligung von 1200€ im Jahr, was ich hoch finde. Kann den meine Arztrechnung in Höhe von 1100€ nicht zumindest teilweise vom JC übernommen werden?

    Danke für eine Antwort

  • Der Arztbrief liegt dem Jobcenter seit Oktober vor. Könnten das die Grundlagen für ein Mehrbedarf sein?

    Ich rede nicht von einer medizinischen Reha. Ich meine mit Rehamaßnahme eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben. Also: Nein.

    Dennoch habe ich auch eine Selbstbeteiligung von 1200€ im Jahr, was ich hoch finde.

    Dann musst du in den Basistarif ohne Selbstbeteiligung wechseln.


    Kann den meine Arztrechnung in Höhe von 1100€ nicht zumindest teilweise vom JC übernommen werden?

    Nein.

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