Den Mitwirkungspflichten nicht nachkommen und Konsequenzen bei Sanktionen

  • Hallo

    Ich werde in Zukunft als VFX Artist arbeiten. Um mich effektiv bewerben zu können, muss ich noch ein Showreel erstellen. Dies wird vielleicht noch ein oder zwei Monate dauern; genau kann ich es nicht sagen. Bis dahin will ich mich aber voll darauf konzentrieren, um keine Zeit zu verlieren. Insbesondere werde ich für die kurze Zeit keinen anderen Vollzeit-Job annehmen.

    Mein Fallbearbeiter beim Jobcenter hat dafür inzwischen kein Verständnis mehr (was ich nachvollziehen kann). Er will mich jetzt zwingen, irgendeine andere Stelle anzunehmen und hat mir schon Stellenanzeigen geschickt, die überhaupt nicht zu meinem Profil passen. Die angeschrieben Unternehmen fragen sich wahrscheinlich, ob ich sie veräppeln will. Mir ist ebenso klar, dass die Bewerbungen Blödsinn sind. Nur mein Fallbearbeiter versteht es nicht.

    Um mir die Zeit für die Jobcenter-Termine und weitere Pseudo-Bewerbungen sowie meinem Fallbearbeiter den Ärger mit mir zu ersparen, könnte ich nun sagen, ich nehme die Sanktionen bis max. 30% Leistungsminderung in Kauf, da der Umstand der Hilfsbedürftigkeit in wenigen Monaten ohnehin beendet sein wird. Kann ich in diesem Fall die Aufforderungen des Jobcenters einfach ignorieren bzw. sollte ich denen Bescheid geben, dass ich die Termine nicht wahrnehmen werde, oder müsste ich dann mit weiteren Konsequenzen rechnen?

    Gäbe es eine Form der "Minimal-Kommunikation" mit dem Jobcenter, die ich in jedem Fall aufrecht erhalten sollte?

    Danke für eure Hilfe

  • Wenn du deinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommst können die Leistungen des Jobcenters komplett gestrichen werden, inklusive der Kosten für die Unterkunft, sprich Miete.

    Es ist also empfehlenswert die Forderungen des Sachbearbeiters zu erfüllen auch wenn es in den nächsten Monaten eine Doppelbelastung für dich ist.

  • Das würde bedeuten, dass ich im Extremfall sogar einen Vollzeit-Job

    annehmen müsste oder? Wäre die Ausübung eines Teilzeitjobs auch eine mögliche Übergangslösung?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    (1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person muss aktiv an allen Maßnahmen zu ihrer Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere einen Kooperationsplan abschließen. Im Rahmen der vorrangigen Selbsthilfe und Eigenverantwortung sollen erwerbsfähige leistungsberechtigte Personen eigene Potenziale nutzen und Leistungen anderer Träger in Anspruch nehmen.

    (2) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen haben in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts für sich und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einsetzen.

    Gruß

  • Danke für eure Hilfe.


    Ich habe auch selbst noch nach Quellen gesucht, welche die möglichen Sanktionen genau erklären. Bisher habe ich nur Websites gefunden, die die gestaffelte Leistungsminderung bis 30% erwähnen.
    Wo wird die komplette Streichung der Leistungen konkret genannt?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Dieses Forum wird keinen Leistungsberechtigten unterstützen,

    der mit Vorsatz seinen Pflichten im Leistungsbezug nicht

    nachkommt und Pflichten sogar grundsätzlich total verweigert.

    Es ist jede Möglichkeit zu nutzen, um die Hilfebedürftigkeit zu

    vermeiden, zu beseitigen, zu verkürzen oder zu vermindern.

    Es besteht die Verpflichtung, jede zumutbare Arbeit anzunehmen,

    zu der der Leistungsberechtigte geistig, seelisch und körperlich in

    der Lage ist. Das war jetzt hoffentlich klar und unmissverständlich.

    Gruß

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