Vorrübergehende Leistungseinstellung wegen eventuellen Pflichtverletzungen

  • Hallo,

    Ich habe ein Problem mit dem Jobcenter und hoffe das ich hier richtig bin und eventuell antworten finde.

    Und zwar ist das so das ich am 3.11.2023 ein Termin bei einer Dame vom Jobcenter hatte. Wir hatten dann auch einige Sachen besprochen, die ich machen sollte. Habe ich auch gemacht.

    Nun ist das so das das die Dame mich versucht hat anzurufen, ich aber nicht dran gegangen bin. Als die Zahlungen raus gingen fiel mir auf das mir mein Geld gestrichen wurde. Daraufhin rief ich beim Sozialamt an und frug nach.

    Die Dame sagte mir das mir das Geld gestrichen wurde weil ich am Telefon nicht erreichbar war. Mich irritiert das etwas da ich immer davon ausging das man auf dem Postweg immer erreichbar sein muss.

    Also so etwas hatte ich noch nie.

    Sie hat mir auch kein Brief geschickt mit einem Termin zur weiteren Besprechung. 1 oder 2 tage später kam eine E-Mail, dass sie vermutet, das ich ein Job angenommen habe und ich aber weder Unterlagen zum Sozialamt oder aber zum Jobcenter übergab.

    Durfte sie mir das Geld sperren nur weil ich nicht an das Handy ging?

    Und durch ihre Vermutungen handeln? Wäre schön wenn ich ein paar Antworten bekäme.

    Vielen dank

  • Hallo!

    ich aber weder Unterlagen zum Sozialamt oder aber zum Jobcenter übergab.

    Hier passt was nicht zusammen, um was geht es hier Bürgergeld

    oder Sozialhilfe? Sind zwei verschiedene Sozialleistungen und zwei

    verschiedene Behörden. Frage bitte präzise beantworten!

    Wir hatten dann auch einige Sachen besprochen, die ich machen sollte.

    Was?

    dass sie vermutet, das ich ein Job angenommen habe

    Wurde eine Beschäftigung aufgenommen und die Veränderung

    nicht mitgeteilt?

    Nun ist das so das das die Dame mich versucht hat anzurufen, ich aber nicht dran gegangen bin.

    Warum nicht? Dadurch hätten sich jetzt die Komplikationen

    wahrscheinlich vermeiden lassen.


    Gruß

  • Es geht hier um Bürgergeld und Nein es wurde keine Arbeit aufgenommen.

    Ich möchte nur wissen ob sie im Recht ist, ob sie mir das Geld sperren kann nur weil ich nicht ans handy ging.

    Ich meine nämlich nicht das das so rechtens ist.

  • Hallo!

    Sehr gerne erneut:

    Wir hatten dann auch einige Sachen besprochen, die ich machen sollte.

    Was?

    Durfte sie mir das Geld sperren nur weil ich nicht an das Handy ging?

    Das wird sicherlich nicht der Grund gewesen sein, sondern die

    vorübergehende Leistungseinstellung ist vermutlich in den

    Vorgängen vorher zu suchen. Da dem Forum dazu keine

    Informationen vorliegen, kann die Frage so nicht beantwortet

    werden.

    Durfte sie mir das Geld sperren nur weil ich nicht an das Handy ging?

    Auch hier die Frage, warum der Anruf nicht entgegengenommen wurde. Dadurch hätten sich jetzt die Komplikationen wahrscheinlich vermeiden lassen.

    Gruß

  • Darum geht es doch nicht.

    Es geht darum ob sie dazu berechtigt ist ,mir nur weil ich das Telefonat nicht angenommen habe das sie die zahlung einstellen darf.

    Sie hat mir weder ein Bruef geschickt wo sie das ankündigt oder eine Anhörung oder oder oder.

    Die vorläufe sind total irrelevant.

  • Hallo!

    Hier eine Empfehlung, falls es Pflichtverletzungen gegeben hat, die

    zur vorübergehenden Leistungseinstellung geführt haben.

    Die vorläufe sind total irrelevant.

    Anstatt sich an Telefonanrufen "aufzuhängen" wäre es bei eventuellen

    Pflichtverletzungen ratsam sich umgehend mit dem Jobcenter in

    Verbindung zu setzen, damit die Zahlung der Bürgergeld-Leistung

    wieder aufgenommen werden kann.

    Eine vorübergehende Leistungseinstellung kommt nicht mal eben so.

    Da muss schon etwas vorgefallen sein.

    Gruß

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