Bürgergeld Anspruch - Zweitstudium Fernstudium Bachelor und kein BAföG Anspruch

  • Hallo.

    hat man weiterhin Anspruch auf Bürgergeld, wenn man ein Zweitstudium starten möchte? Ich habe bereits mein BAföG-Limit im Bachelor erreicht und würde erst im Master wieder welches bekommen.

    Für den Arbeitsmarkt stehe ich weiterhin verfügbar, da ich während des Studiums Berufserfahrung sammeln möchte oder welche Regelung gibt es hier?

  • Wie genau ist ein Teilzeitstudium definiert? Muss der Fernstudiengang explizit als Teilzeitstudium angeboten werden oder muss man nur schriftlich versichern, dass man auf Teilzeit studiert?

    Bei mir wäre es mit sehr großer Wahrscheinlichkeit ein Teilzeitstudium, da ich nebenbei arbeiten und Berufserfahrung sammeln möchte und auch muss. Komm ja sonst gar nicht mehr raus.

    Wäre denn ein Teilzeitstudium als Zweitstudium mit Bürgergeld möglich?

  • muss man nur schriftlich versichern, dass man auf Teilzeit studiert?

    Das reicht wohl kaum. Du darfst direkt von der Uni oder Hochschule bestätigt nur in Teilzeit eingeschrieben sein. Das bietet auch nicht jede Schule an.


    Bei mir wäre es mit sehr großer Wahrscheinlichkeit ein Teilzeitstudium, da ich nebenbei arbeiten und Berufserfahrung sammeln möchte und auch muss.

    Viele Vollzeitstudenden arbeiten trotzdem. Das ist kein Kriterium.

    Wie genau ist ein Teilzeitstudium definiert?

    Die Frage verwundert. Dazu gibt doch eine einfache Internetrecherche massenweise Informationen her. Teilzeit bedeutet eben, dass das Studium zeitlich nicht überwiegen darf. Im Allgemeinen wird das mit maximal 20h/Woche definiert.

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