Weiterbewilligungsantrag - Kosten der Unterkunft und Anlage Vermögen

  • Hallo Leute,

    ich habe meinen Weiterbewilligungsantrag abgegeben. Doch diesmal kam Post, ich solle die KDU und VM ausfüllen.

    Es gibt wohl "Erkenntnisse", daß ich nicht alleine wohne. Dubios.

    Bei den vorherigen Weiterbewilligungsanträgen hatte ich den Punkt Miete nie ausgefüllt.

    Ich lebe in einer Einliegerwohung meiner Eltern alleine und zahle keine Miete ( Miete=Hilfe). Bekomme also auch keine Miete vom JC.

    1. Frage: Wie soll ich mich bei der KDU verhalten? Beim Punkt Miete? (Einfach frei lassen?)

    2. Frage: Darf ich das JC fragen woher die Ihre Erkenntnisse haben?

    Grüße an alle

  • Wenn vermutet würde, dass du nicht allein lebst, würde man dir eher Anlage HG oder VE schicken. Wahrscheinlich will man nur eine aktuelle Erklärung, dass du tatsächlich mietfrei wohnst und nach Vermögen wird eh jetzt gefragt.

  • Zum Vermögen kann jeden Bewilligungszeitraum angefragt werden. Da sich die persönlichen Vermögensverhältnisse nun einmal mit der Zeit ändern können, muss und darf das Jobcenter auch regelmäßig danach fragen und Erklärungen einholen.

    (Ganz exakt betrachtet ist Vermögen sogar tagesaktuell zu berücksichtigen.)

    Falls Du bislang keine Kosten der Unterkunft erhälst, ist die Anfrage zu Deinen diesbezüglichen Kosten im Ergebnis eine Serviceleistung. Man fragt nur an, ib sich etwas geändert hat. Für Dich kein großer Aufwand. Schnell ausfüllen, Null eintragen und fertig. Die Alternative für das Jobcenter wäre, schlicht nichts zu tun und nichts für die Kosten der Unterkunft zu zahlen. Spart Arbeit, wäre aber nicht in Deinem Sinn, falls evtl. doch Kosten angefallen wären.

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