Hallo liebe Foren Mitglieder,
mir wurde eine Anhörung zum möglichen Eintritt einer Leistungsminderung zugestellt und ich bin etwas verwundert.
Es gibt für mich weder eine EV noch wurde mit mir ein Kooperationsplan erarbeitet oder auch nur zugestellt.
Ich habe einen Bewerbungsvorschlag bekommen auf den ich mich nicht beworben habe unter der Annahme dass ohne eine EV(bzw. neuerdings Kooperationsplan) keine Rechte und Pflichten festgelegt wurden und somit auch keine Sanktionen erfolgen können. Zumindest war das in den Hartz4 Zeiten ja so.
Ist das mit dem Bürgergeld nun anders?
Ist die drohende Sanktion rechtmäßig?
Gäbe es legitime Gründe mit denen man argumentieren kann um die drohende Sanktion abzuwenden?
Danke im voraus an jeden der mir antwortet und hilft!