Bürgergeld Anhörung - Stellenangebot und Sanktion

  • Hallo liebe Foren Mitglieder,

    mir wurde eine Anhörung zum möglichen Eintritt einer Leistungsminderung zugestellt und ich bin etwas verwundert.

    Es gibt für mich weder eine EV noch wurde mit mir ein Kooperationsplan erarbeitet oder auch nur zugestellt.

    Ich habe einen Bewerbungsvorschlag bekommen auf den ich mich nicht beworben habe unter der Annahme dass ohne eine EV(bzw. neuerdings Kooperationsplan) keine Rechte und Pflichten festgelegt wurden und somit auch keine Sanktionen erfolgen können. Zumindest war das in den Hartz4 Zeiten ja so.

    Ist das mit dem Bürgergeld nun anders?

    Ist die drohende Sanktion rechtmäßig?

    Gäbe es legitime Gründe mit denen man argumentieren kann um die drohende Sanktion abzuwenden?

    Danke im voraus an jeden der mir antwortet und hilft!

  • Wenn der Vermittlungsvorschlag mit einer Rechtsfolgenbelehrung versehen war, hättest du dich bewerben müssen. Das war auch im Arbeitslosengeld 2 schon so und hatte noch nie was mit einer Eingliederungsvereinbarung oder einem Kooperationsplan zu tun.

  • Hier eine Antwort aus einem anderen Forum:

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Es wurde bereits eine Leistungsminderung angekündigt:

    mir wurde eine Anhörung zum möglichen Eintritt einer Leistungsminderung zugestellt

    Sehr gerne Tamar erneut:

    Wenn der Vermittlungsvorschlag mit einer Rechtsfolgenbelehrung versehen war, hättest du dich bewerben müssen. Das war auch im Arbeitslosengeld 2 schon so und hatte noch nie was mit einer Eingliederungsvereinbarung oder einem Kooperationsplan zu tun.

    Es entscheidet jeder Leistungsberechtigte alleine, ob er sich in Klage treiben lässt,

    oder mit weniger Geld wegen einer Sanktion zurecht kommen muss. Dieses Forum

    vermittelt die jeweils geltende Rechtslage und vermeidet alles, was

    Leistungsberechtigtigten noch mehr Probleme bringt.

    Gruß

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