Hallo! Ich habe nun seit mehr als 3 Monaten keine Sozialleistung erhalten. Ich beziehe Leistungen nur temporär, da es für mich bald in mein Studium geht.
Ich habe jetzt seit mehr als 3 Monaten Probleme mit meinem Jobcenter. Mir wird kein Geld mehr ausgezahlt, da meine Kontoauszüge wohl nicht "rechtens" sind. Auf meinen Kontoauszügen, die ich ohne Widerspruch eingereicht habe, habe ich bezüglich meiner Ausgaben:
- Empfängername
- Teile des Buchungstextes
- Teile des Verwendungszweckes
der abgehenden Buchungen geschwärzt. Hierbei handelt es sich um private Ausgaben, die meine sexuelle Orientierung und politische Meinung betreffen. Diese möchte ich vor dritten schützen, was jedoch laut JC nicht in Ordnung ist.
Aufgrund dessen stellt mir das Jobcenter jetzt meine Leistungen ein, da es sich eventuell um "unrechtmäßige Versicherungen wie Kapitalanlagen" handeln KÖNNTE, die vom Jobcenter einsehbar sein müssen. Ich rechtfertige meine Schwärzungen jedoch mit Art. 9 Abs. 1 DS-GVO. Was einsehbar sein muss und auf meinen Auszügen auch einsehbar ist, ist:
- Einnahmen (Haben-Buchungen) – Das Jobcenter muss alle Geldeingänge prüfen und nachvollziehen können.
- Buchungsdatum
- Wertstellungsdatum
Trotzdem sitze ich am kürzeren Hebel.
Ich habe mit anderen Leistungsbeziehern gesprochen und es hat sich herausgestellt, dass es einerseits etwas mit den Mitarbeitern zu tun hat, da diese wohl, wieso auch immer, darauf geschult werden so unfreundlich zu sein und andererseits, dass ich wohl auf dem Kieker der Mitarbeiter stehe. Vermutlich wegen meines Alters, meiner Familie oder meinen Zukunftsplänen.
ich brauche Hilfe und Erfahrungsberichte von euch! Was darf ich nun schwärzen? Habt ihr Gesetztestexte?
DANKE!