Hallo,
falls man ein Depot während des Bezugs von Bürgergeld eröffnet und dort ausschließlich durch Kursänderungen Gewinne und Verluste realisiert, werden diese dann miteinander verrechnet und nur der übrig gebliebene Gewinn wird auf den Bürgergeldsatz zu 100% angerechnet? Aus der Weisung für §11 geht hervor, dass Verluste aus einer Einkommensart nicht mit Gewinnen aus anderen Einkommensarten verrechnet werden können. Das Urteil Az B 4 AS 48/20 R bestätigt zumindest, dass Spekulationsgewinne als Einkommen anzurechnen sind allerdings nicht, dass Verluste und Gewinne aus einem Depot miteinander verrechnet werden können.
Was wird bei folgendem Beispiel als Einkommen angerechnet? Und in welchen Monaten wird hier eventuell was angerechnet?
05.05.23 Kursgewinn Aktie A 300€
12.05.23 Kursverlust Aktie B -500€
02.06.23 Kursgewinn Aktie C 50€