Hallo, darf ich während des Bürgergeldbezugs an solchen Aktionen teilnehmen, wo es für einen Mobilfunkvertrag eine Prämenzahlung gibt? Und falls ja, darf ich die Prämie behalten?
Hintergrund: Ich würde gerne einen Mobilfunkanbieter Vertrag abschliessen, dieser hat 30 Monate Laufzeit, und kostet effektiv 10,99€ im Monat.
Allerdings setzt sich der Preis wie folgt zusammen:
Die ersten 6 Monate sind kostenlos, die nächsten 24 Monate schlagen mit 35,53€ pro Monat zu Buche.
Das macht auf 30 Monate eine Summe von 852,72€ (24*35,53). Im ersten oder zweiten Monat gibt es allerdings eine Prämenzahlung i.H.v. 523,02€. So dass man effektiv auf eine Monatsgebühr von 10,99€ kommt: 852,72 - 523,02 = 329,07 Das sind auf 30 Monate gerechnet 10,99€ pro Monat.
Das ganze ist für einen Tarif mit unlimitierter Telefonie und Flat und 4G+5G relativ günstig, weshalb ich den gerne abschließen möchte. Das macht aber keinen Sinn, wenn ich die Prämienzahlung (523,02€) nicht behalten darf, weil das Amt es mir wieder abzieht.
Weiß jemand, wie da die Gesetzeslage ist? Darf man solche Prämien behalten, und sie nicht als Einmalzahlung auf den laufenden Monat, in dem sie auf dem Konto eingeht, betrachten, sondern gestaffelt auf 30 Monate, wie ich es vorgerechnet habe, und wie es auch vom Anbieter gedacht ist? Der Vertrag ist übrigens ein Gewerbevertrag und nicht für Privatkunden erhältlich (habe ein Kleingewerbe).