Guten Tag,
mein Mitbewohner ist Ende September ausgezogen. Wir gelten beim Jobcenter laut deren Checkliste als Bedarfsgemeinschaft, obwohl wir seit Monaten zerstritten sind und nicht gegenseitig über unseren finanziellen Mittel verfügen können. Der Streit gipfelte mit seinem Auszug.
Der Mietvertrag wurde in Absprache mit dem Vermieter zum 01.10. geändert. Nun stehe ich alleine drin.
Da er sich sich weigerte mir notwendige Unterlagen für meinen Antrag zu schicken, ging die Bearbeitung lange nicht voran. Bis mir Mitte Dezember in der Hotline gesagt wurde, dass ich einen Auszug aus dem Melderegister beantragen kann und somit nachweisen kann, dass er ausgezogen ist.
Nun hat er sich aber nicht rechtzeitig umgemeldet. Es liegt nicht in meiner Macht das für ihn zu erledigen. Trotzdem ignoriert das Jobcenter jetzt den neuen Mietvertrag und will erst ab dem Datum der Ummeldung Leistungen zahlen, also erst ab Dezember.
Ist das so rechtens? Der Mietvertrag ist doch das einzige, was ich von meiner Seite aus nachweisen kann. Wann er sich ummeldet, liegt ja nicht in meinem Handlungsspielraum.
Wäre er zu seinem Kumpel im selben Haus gezogen, bliebe die Adresse gleich. Wie kann da die Meldebescheinigung mehr aussagen, als der Mietvertrag?