Bürgergeld - Nebenverdienst und Einkommen Anrechnung

  • Hallo liebes Forum!

    Bei mir gibt es die folgende SItuation:
    Ich bin im Bürgergeld-Bezug mit kleinem Zuverdienst, der Bewilligungszeitraum läuft noch eine ganze Weile.

    Nun arbeitete ich aber zusätzlich im November und Dezember einige Stunden auf dem Weihnachtsmarkt und werde das Geld dafür im Januar bekommen, demnach also laut Zuflussprinzip erst dann Einkommen erzielen.

    Jetzt ist meine Frage, wie damit umzugehen ist:

    Den aktuellen Zeitraum beenden und einen neuen beginnen?

    Im Zeitraum bleiben, EInkommen angeben und pausieren?

    Wieviel "darf" ich denn überhaupt in diesem Monat maximal verdient haben, um danach direkt wieder Bürgergeld beziehen zu können?


    Ich bitte sehr um Ideen und Licht im Dunklen, falls ihr weiter wisst...

    LG
    marga

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Informationen! Bei Aufnahme einer Tätigkeit war das Jobcenter

    über die Veränderung zu benachrichtigen, was hoffentlich der

    Fall war.

    Fachliche Weisungen § 11 - § 11b SGB II - Zu berücksichtigendes Einkommen

    im November und Dezember einige Stunden auf dem Weihnachtsmarkt

    Wie hoch ist hier Verdienst?

    Wie hoch ist der Gesamtbedarf einschließlich Kosten der Unterkunft?

    mit kleinem Zuverdienst

    Der wäre wie hoch? Hier fehlen alle Angaben und bitte präzise

    Antworten. Einkommen wird in dem Monat angerechnet, indem

    es zufließt.

    (3) Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erwerbstätig sind, ist von dem monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein weiterer Betrag abzusetzen. Dieser beläuft sich 1.für den Teil des monatlichen Erwerbseinkommens, der 100 Euro übersteigt und nicht mehr als 520 Euro beträgt, auf 20 Prozent,

    2.für den Teil des monatlichen Erwerbseinkommens, der 520 Euro übersteigt und nicht mehr als 1 000 Euro beträgt, auf 30 Prozent und

    3.für den Teil des monatlichen Erwerbseinkommens, der 1 000 Euro übersteigt und nicht mehr als 1 200 Euro beträgt, auf 10 Prozent.

    Bitte aufmerksam lesen!

    Gruß

  • Hallo zurück!

    Danke für die Antwort.

    Nein, noch nicht, aus verschiedenen Gründen. Ich war etwas überfordert damit, wie ich es richtig angebe, hatte sehr wenig Zeit und war auch bis vor Kurzem nicht sicher, wieviel ich genau verdienen werde.

    Ich kann den Verdienst ja auch problemlos jetzt noch angeben und einfach das Bürgergeld zurückzahlen.

    Mein regulärer zusätzlicher Verdienst beträgt 96€ im Monat, die sind ja auch bereits angegeben.

    Mein Zusatzverdienst durch den Weihnachtsmarkt wird voraussichtlich um die 3400€ betragen, die ich im Januar bekommen werde.

    Das weiß ich ja, siehe mein ursprünglicher Beitrag.

    Mein Problem, bzw. meine Frage, ist ja (wie beschrieben), dass ich nicht weiß, wie es technisch genau abzulaufen hat, wenn ich in einem Monat offensichtlich kein Anrecht auf Bürgergeld habe.

    Also:

    Jetzt ist meine Frage, wie damit umzugehen ist:

    Den aktuellen Zeitraum beenden und einen neuen beginnen?

    Im Zeitraum bleiben, Einkommen angeben und pausieren?


    Viele Grüße

    marga

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Bitte eine Veränderungsmitteilung an das Jobcenter:

    4. Einkommen 19
    4.1 Arbeitseinkommen aus Erwerbstätigkeit (haupt- und nebenberuflich/Minijob)
    Aufnahme einer neuen Erwerbstätigkeit
    Änderung bei einer laufenden Erwerbstätigkeit
    Beendigung einer laufenden Erwerbstätigkeit

    Ohne Zeitverzug dem Jobcenter melden, denn das hätte

    schon vor Aufnahme des Jobs gemeldet werden müssen.

    Gruß

  • Den aktuellen Zeitraum beenden und einen neuen beginnen?

    Im Zeitraum bleiben, Einkommen angeben und pausieren?

    Die Fragen stellen sich doch gar nicht mehr, das Bürgergeld für Januar 24 ist schon raus.

    Wie es angerechnet wird, ob tatsächlich nur im Januar, kann man eh nicht beurteilen, da du nicht schreibst, auf welcher Basis die Tätigkeit(en) erfolgt sind, also ob auf selbständiger oder unselbständiger Basis. Gegen unselbständig (angestellt) spricht, dass der Lohn erst im Januar kommen soll. Zumindest für die Arbeit im November wäre gesetzlich spätestens zum 15. des Folgemonats zu zahlen, alles andere ist sittenwidrig.

    Ich kann den Verdienst ja auch problemlos jetzt noch angeben und einfach das Bürgergeld zurückzahlen.

    Problemlos? Du hast wichtige Änderungen nicht rechtzeitig mitgeteilt. Außer Rückforderung droht dir also noch ein Bußgeld oder sogar Betrugsverfahren.

  • Hallo!

    Wie es angerechnet wird, ob tatsächlich nur im Januar, kann man eh nicht beurteilen, da du nicht schreibst, auf welcher Basis die Tätigkeit(en) erfolgt sind, also ob auf selbständiger oder unselbständiger Basis.

    Es handelt sich um eine einmalige Tätigkeit auf Honorarbasis.

    Problemlos? Du hast wichtige Änderungen nicht rechtzeitig mitgeteilt. Außer Rückforderung droht dir also noch ein Bußgeld oder sogar Betrugsverfahren.

    Mir ist bewusst, dass ich es hätte angeben müssen - ich versuche hier auch nicht, etwas zu verschleiern.

    Bei dem unterschwelligen Ton hier im Thread habe ich ein wenig den Eindruck, das wird mir unterstellt. ;)

    Das war reguläres Einkommen, alles ganz legal, und ich hätte es sicherlich früher angebne sollen, ja. Habe ich aber (aus verschiedenen Gründen) nicht.

    Ich versuche hier gerade ja nur herauszufinden, wie ich jetzt am besten damit umgehe.

    Ich habe es jetzt als Einkommen aus selbstständiger Arbeit angegeben.

    Dann werden mir die 3400€ auf 6 Monate aufgeteilt, richtig?

    Und dann 6 mal vom Bürgergeld abgezogen? Also pro Monat werden mir dann 560€ angerechnet?


    LG
    marga

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Bei dem unterschwelligen Ton hier im Thread habe ich ein wenig den Eindruck, das wird mir unterstellt.

    "Unterstellen" bitte durch "Feststellen" anhand der Gesetzgebung

    ersetzen!

    Das war reguläres Einkommen, alles ganz legal, und ich hätte es sicherlich früher angebne sollen, ja. Habe ich aber (aus verschiedenen Gründen) nicht.

    Das wäre dann dem Jobcenter zu erklären, denn wie Tamar

    hier schon schrieb:

    Problemlos? Du hast wichtige Änderungen nicht rechtzeitig mitgeteilt. Außer Rückforderung droht dir also noch ein Bußgeld oder sogar Betrugsverfahren.

    § 60 SGB I - Angabe von Tatsachen und die Veränderungsmitteilung

    sollte ohne Zeitverzug umgehend zum Jobcenter, Empfehlung.

    Gruß

  • Es handelt sich um eine einmalige Tätigkeit auf Honorarbasis.

    Also Selbstständigkeit. Dann ist es auf die Dauer der Selbstständigkeit aufzuteilen. Somit nicht nur im Januar.

    Bei dem unterschwelligen Ton hier im Thread habe ich ein wenig den Eindruck, das wird mir unterstellt. ;)

    Müssen wir gar nicht, das wird das JC schon machen.


    Dann werden mir die 3400€ auf 6 Monate aufgeteilt, richtig?

    Nein. § 3 Abs. 1 Satz 3 Bürgergeld-VO:

    Wird eine Erwerbstätigkeit nach Satz 1 nur während eines Teils des Bewilligungszeitraums ausgeübt, ist das Einkommen nur für diesen Zeitraum zu berechnen.

  • Hallo zusammen!

    Vielen Dank für eure Antworten und eure Hilfestellungen.

    Ich habe einen sehr guten Draht zu meiner Sachbearbeiterin und ich habe auch sowieso zeitnah einen Termin mit ihr, sie weiß von meinen (u.a.) psychischen Problemen und wird es sicherlich einordnen können, warum das jetzt nicht vernünftig im Voraus angemeldet wurde.

    Natürlich habt ihr Recht, dass ich das eigentlich hätte tun sollen - aber jetzt ist es, wie es ist, und ich war (wie oben geschrieben) auch wirklich etwas überfordert mit dem Vorgehen (bzw. bin es noch immer), weil ich nicht durchblicke, wie das denn jetzt verrechnet wird...

    Meine regulären 96€ im Monat kommen aus einem Angestelltenverhältnis und werden ganz regulär verrechnet, diese liegen ja sowieso unter dem Freibetrag von 100€.

    Also Selbstständigkeit. Dann ist es auf die Dauer der Selbstständigkeit aufzuteilen. Somit nicht nur im Januar.

    Die 3400€ kommen aus einer einmaligen Tätigkeit auf Honarabasis (also [umsatzsteuerpflichtbefreit] selbstständig, im weitesten Sinne).

    Sie fließen (im Rahmen einer gebündelten, abschließenden Abrechnung) ausschließlich im Januar zu, daher habe ich sie in der EKS auch nur für Januar angegeben. Es gibt kein angemeldetes Gewerbe und wirklich nur diesen einmaligen Verdienst (Weihnachtsmarkt eben).

    Es gibt demnach auch keine Selbstständigkeit von irgendeiner Dauer, sondern nur diesen einzelnen Verdienst.

    Was ich jetzt nicht verstehe:
    Wieviel davon werden wann/wie abgezogen - also über Januar hinaus?

    Ich blicke da einfach nicht durch.

    Dass ich dann im Januar nicht Bürgergeld-berechtigt bin steht außer Frage, aber wie verhält es sich mit den Monaten drumherum?


    LG
    marga

  • Es gibt demnach auch keine Selbstständigkeit von irgendeiner Dauer,

    Natürlich gibt es die. Das ist die Zeit in der du für Honorar gearbeitet hast, also November und Dezember.

    Bei Selbstständigkeit zählt das Zuflussprinzip nicht so, wie bei normaler Beschäftigung. Den entsprechenden Paragraphen habe ich dir bereits verlinkt, einfach mal lesen.

    Ansonsten obliegt es dem Jobcenter, das Einkommen korrekt einzuordnen. Wenn es das richtig als Einkommen aus Selbstständigkeit macht, ist es für 2 Monate anzurechnen. Ob es das tut, wird sich zeigen.

  • Hallo zusammen!

    Den entsprechenden Paragraphen habe ich dir bereits verlinkt, einfach mal lesen.

    Den habe ich gelesen, ich finde ihn aber nicht sehr leicht verständlich und hab etwas gebraucht, um das zu verstehen.

    Ansonsten obliegt es dem Jobcenter, das Einkommen korrekt einzuordnen.

    Was genau ist damit gemeint? Das JC muss sich ja genau so an Gesetze und Vorgaben halten wie ich.

    VG
    marga

  • Ja, aber du wünschst dir ja die Anrechnung nur im Januar. Und vielleicht ist ja beim JC jemand so blöd und erkennt die Rechtslage wegen der Selbstständigkeit nicht und macht das tatsächlich.

  • Naja, ich wünsche mir im Grunde nur, dass sich meine Arbeit gelohnt hat und ich nicht (fast) alles abgezogen bekomme, und ich dachte eben wirklich, dass hier das Zuflussprinzip gilt...

    Nun habe ich ja verstanden, dass es anders funktioniert, wenn ich selbstständig Einkommen erwirtschafte.

    Was ich mich jetzt aber frage:
    Ich habe insgesamt nur an 25 Tagen gearbeitet. Das sind ja keine zwei Arbeitsmonate.

    Wie wird das berechnet?

    Werden mir trotzdem die zwei Monate angerechnet, weil die sich Arbeitsstunden über zwei Monate erstreckten?

    Ich habe nicht genau verstanden, wie ich das differenziert in die EKS eintragen kann.


    VG
    marga

    L.G.: Einen guten Rutsch euch allen!

  • Naja, ich wünsche mir im Grunde nur, dass sich meine Arbeit gelohnt hat und ich nicht (fast) alles abgezogen bekomme,

    Entschuldige, aber bei sowas platzt mir die Hutschnur. Bürgergeld ist eine Hilfeleistung, wenn man selbst kein oder zuwenig Einkommen hat und nicht, dass man "sein erarbeitetes" Einkommen zusätzlich hat! Was sollen bitte die Millionen Menschen sagen, die Null Euro Bürgergeld bekommen und mit ihrer Arbeit das Ganze finanzieren?


    Das sind ja keine zwei Arbeitsmonate.

    Wie wird das berechnet?

    Du musst doch wissen, wie sich dein Honorar für November berechnet und wie das für Dezember. Das sollte doch irgendwie vertraglich vereinbart sein. Die Frage nach Scheinselbständigkeit wollen wir jetzt auch lieber nicht stellen...

  • Entschuldige, aber bei sowas platzt mir die Hutschnur. Bürgergeld ist eine Hilfeleistung, wenn man selbst kein oder zuwenig Einkommen hat und nicht, dass man "sein erarbeitetes" Einkommen zusätzlich hat!

    Das ist mir bewusst. Ich habe auch nicht erwartet, dass ich das Einkommen komplett zusätzlich habe, das fänd ich auch nicht okay.

    Du musst doch wissen, wie sich dein Honorar für November berechnet und wie das für Dezember. Das sollte doch irgendwie vertraglich vereinbart sein. Die Frage nach Scheinselbständigkeit wollen wir jetzt auch lieber nicht stellen...

    Es gibt Stunden im November und Stunden im Dezember, ich wurde dann stundenweise bezahlt und weiß jetzt noch nicht abschließend den Stundensatz, da der aus einem festen Satz und einer Umsatzbeteiligung besteht und mir die Abschluss-Abrechnung noch nicht vorliegt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!