Hallo,
Und zwar geht es darum, mein Vater hat aktuell Pflegegrad 3 und soll laut Arzt jetzt im Januar Grad 4 beantragen, bis jetzt hat sich meine Mutter um ihn gekümmert allerdings ist die auch schon 66 und nicht mehr so fit.
Ich mache ja jetzt eigentlich schon das meiste, Rollstuhl heruntertragen, ins Autoheben mit ihm zum Arzt fahren usw. weil die Mutter das von der Kraft schon gar nicht mehr schafft.
Mit dem Antrag auf Grad 4 wollen wir austauschen das nicht mehr meine Mutter ihn Pflegt, sondern ich, weil wie schon geschrieben sie auch nicht mehr die Jüngste ist, bei Grad 1–2 ging es noch, aber jetzt wo er für fast alles ein Rollstuhl braucht, geht das nicht mehr gut.
Aktuell bekomme ich ja Bürgergeld und könnte eh nur Teilzeit, verstehe ich das richtig das dieses Pflegegeld nicht auf mein Bürgergeld angerechnet wird, also man von seinem Bürgergeld nichts abgezogen bekommt.
Werde mir auch für Anfang Januar ein Termin wegen Beratung bei unserm Jobcenter nehmen, um das da mal in der Leistungsabteilung zu besprechen, das ich da nichts falsch mache.
Oder kann das Jobcenter sagen wenn sie ihren Vater Pflegen Gard 3 vielleicht 4 ab 2024, steht ihnen kein Bürgergel mehr zu, weil man nicht mehr 40 Stunden die Woche arbeiten kann?
Aber möglich ist das ? wenn ich das hier richtig verstehe.