Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Bürgergeld und einem Erbe. Mein Vater ist 2022 gestorben, sprich vor dem 01.07.23, wo die neue Regelung (Erbe zählt als Vermögen) in Kraft getreten ist.
Das Erbe, ca. 10.000 Euro, wurde bisher nicht ausgezahlt, darf mir aber dann vom JC angerechnet werden, wenn ich das richtig verstanden habe, weil ja die Rechtsprechung zum Todeszeitpunkt gilt.
Jetzt endet mein Bewilligungszeitraum im Mai und ich frage mich, wenn ich den einfach nicht verlängere und mir das Erbe im Juni ausgezahlt wird, könnte ich für Juli dann schon wieder Bürgergeld beantragen? Oder würde das abgelehnt werden, müsste ich gar etwas zurückzahlen?
Würde mich sehr über ein paar hilfreiche Antworten freuen.