- Offizieller Beitrag
Zahlen bitte! Sanktionen im Hartz IV- bzw. im Bürgergeld-System.
Und potemkinsche „Einsparungen“ mit den geplanten Verschärfungen der Sanktionen im SGB II
3. Januar 2024 von Stefan Sell
Deutschland, am Jahresende 2023: Im Dezember 2023 lebten in 2.897.000 Bedarfsgemeinschaften 5.473.000 Personen, die einen Anspruch auf Regelleistungen nach dem SGB II hatten. Hinter dieser einen großen Zahl von fast 5,5 Millionen Menschen, die auf Leistungen aus dem Grundsicherungssystem (SGB II) angewiesen sind, verbergen sich nicht nur 5,5 Millionen Einzelschicksale, sondern auch extrem unterschiedliche Fallkonstellationen, die zu einer Hilfebedürftigkeit geführt haben. In der öffentlichen und diese formatierenden medialen Diskussion muss man als unbedarfter Beobachter aber den Eindruck bekommen, als sind alle Hartz IV- bzw. neudeutsch „Bürgergeld“-Empfänger Arbeitslose, genauer: Erwerbsarbeitslose und das Hauptproblem des „neuen“ Bürgergeldes besteht darin, dass es keine „Anreize“ geben würde, irgendeine Erwerbsarbeit aufzunehmen oder dass sogar Jobs hingeschmissen werden, weil man mit dem Bürgergeld angeblich besser, vor allem angenehmer leben könne. In diesem höchst selektiven Kontext, der viele Millionen Hilfebedürftige und deren Lebenslagen komplett ignoriert, passt dann die Forderung nach einer (Wieder-)Verschärfung der Sanktionen, also der Leistungsminderungen in der Grundsicherung. Besonders populär, weil auf den ersten Blick für viele nachvollziehbar ist die Forderung, dass die Ablehnung einer angebotenen Erwerbsarbeit und die damit einhergehende Verlängerung des steuerfinanzierten Leistungsbezugs zu einer „knallharten“ Sanktionierung führen müsse, damit man sich nicht von Faulenzern und den Sozialstaat missbrauchenden Menschen an der Nase durch den Ring ziehen lassen muss und damit die Solidargemeinschaft geschützt wird vor einer Über-Inanspruchnahme aus „niederen“ Beweggründen.
Insofern kann es nicht überraschen, dass am Jahresende 2023 dem Druck der veröffentlichten Debatte scheinbar nachgegeben wurde und der zuständige Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, mit dem wieder 100 Prozent – Sanktionen bei sogenannten „Totalverweigerern“ eingeführt werden sollen. Dabei muss man zur Kenntnis nehmen, dass der gesetzgeberische Vorstoß in Richtung „Voll-Sanktionierung“ unter diesem bezeichnenden Titel veröffentlicht wurde...