Guten Morgen zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der Ortabwesenheit beim Bürgergeld.
Mir ist bewusst, dass bei Urlaub bzw. Privatreisen eine Genehmigung des Jobenters einzuholen ist, welche längstens für 21 Tage im Kalendarjahr gewährt werden "kann".
Ich bin selbstständig und stocke aktuell mit Bürgergeld auf. Zwecks Kundenaquise - mit dem übergeordneten Ziel mich möglichst bald wieder aus der Hilfebedürftigkeit zu verabschieden - muss ich in meiner Branche diverse Male im Jahr kurze geschäftliche Reisen innerhalb Deutschlands (und ggf. im Ausland) machen. Doch mit diesen Geschäftsreisen, zusammen mit ein paar Tagen Urlaub, käme ich in 2024 weit über die 21 Tage.
Daher die Frage: werden Ortsabwesenheit für Urlaub/Privat und Ortsabwesenheit für berufliche Zwecke verschieden bewertet/gehandhabt/genehmigt? Wende ich mich bei geschäftlichen Reisen ggf. direkt an meinen Hauptbetreuer. Also sobald eine Dienstreise ansteht, setzte ich ihn/sie davon per Email oder telefonisch in Kenntnis?
Ich freue mich auf eure Rückmeldung zu diesem Prozeder aus eurer Praxiserfahrung