Ich habe einen kleinen 5 stelligen Betrag im Lotto gewonnen.
Die Kommunale Arbeitsförderung fordert jetzt die Bürgergeld-Leistungen für den Monat zurück, in dem ich den Gewinn erhalten habe. Danach zählt das Geld zum Schonvermögen.
Ist das so korrekt oder soll ich widersprechen?
Danke und liebe Grüße