Bürgergeld - Lottogewinn und Einkommen Anrechnung

  • Ich habe einen kleinen 5 stelligen Betrag im Lotto gewonnen.

    Die Kommunale Arbeitsförderung fordert jetzt die Bürgergeld-Leistungen für den Monat zurück, in dem ich den Gewinn erhalten habe. Danach zählt das Geld zum Schonvermögen.

    Ist das so korrekt oder soll ich widersprechen?

    Danke und liebe Grüße

  • Hallo!

    Danach zählt das Geld zum Schonvermögen.

    Nein! Ein Lottogewinn ist Einkommen und wird angerechnet

    auf den Bedarf:

    Gruß

  • Die Kommunale Arbeitsförderung fordert jetzt die Bürgergeld-Leistungen für den Monat zurück, in dem ich den Gewinn erhalten habe. Danach zählt das Geld zum Schonvermögen.

    Das ist schon richtig. Die Betonung liegt auf "danach". Im Monat des Zuflusses ist es Einkommen, deshalb musst du das Bürgergeld für den Monat zurück zahlen. Danach wird es zu Vermögen.

    Beispiel: 14.000 Euro Gewinn. Zufluss im Januar. Bürgergeld für Januar war 1.100 Euro. Also musst du die 1.100 Euro zurück zahlen, ab Februar ist der Rest Vermögen. Wenn dein gesamtes Vermögen dann 15.000 Euro nicht übersteigt, hast du ab Februar wieder Anspruch, ist es höher, musst du es erstmal bis zur Grenze von 15.000 Euro verbrauchen.

  • Hi Tamar, leider finde ich im Gesetz keine Anzeichen, das der Lottogewinn als Vermögen gewertet wird. Falls du die passenden Paragraphen her posten kannst wäre vielen Ratsuchenden geholfen. Danke

  • Weil der Lottogewinn zunächst als einmalige Einnahme im Monat des Zuflusses gewertet wird. Lediglich der den Bedarf übersteigende Bedarf wird dann dem Schonvermögen zugeführt. Es kommt hier also auf die Höhe des Gewinns an. Wenn du "nur" 500 Euro Lottogewinn hast, aber einen Bedarf von 900 Euro - wird im Monat des Zuflusses das Bürgergeld um 500 Euro gemindert, du bekommst also nur 400 Euro ausgezahlt. In diese Fall würde der Lottogewinn nicht in das Schonvermögen übergehen, weil er den Bedarf nicht übersteigt.

  • Hi Tamar, in deinem Beispiel geht’s doch darum das der übersteigende Teil über das regelmäßige Bürgergeld im folgemonat in das Vermögen läuft. Da suche ich die gesetzesgrundlage für.
    Danke vorab.

  • In meinem Beispiel? Das ist die Frage eines Users gewesen und kein Beispiel.

    Rechtsgrundlage ist § 11 Absatz 2 SGB II, das Zuflussprinzip. Wenn etwas nur im Monat des Zuflusses Einkommen ist, ist es logischerweise danach Vermögen.

  • Rechtsgrundlage für die Berücksichtigung als Einkommen:

    § 11 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 SGB II.

    Rechtsgrundlage für die Berücksichtigung als Vermögen: § 12 SGB II.

    Es gibt keine Befreiungsregelung in § 12 SGB II für Lottogewinne. Folglich ist es berücksichtigungsfähiges Vermögen.

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