Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage: Ich hatte Bürgergeld beantragt und in dem Monat aber für meine Eltern, aufgrund deren finanzieller Not, Geld am Bankautomaten (500€) abgehoben. Dieses haben die mir blöderweise jetzt per Überweisung zurückgezahlt im selben Monat. Das Amt sieht dieses Geld jetzt als Einkommen an, was ja eigentlich gar nicht stimmt. Es gehörte vorher zum Vermögen und war jetzt eine Rückzahlung von Schulden.
Darf das Amt dennoch dieses Geld als normales Einkommen werten und mir das Bürgergeld senken?
Danke und beste Grüße
Benji