Kosten der Unterkunft mit Wohnberechtigungsschein über der Angemessenheit

  • Hallo zusammen 👋

    Ich hätte da mal eine Frage an das Schwarmwissen, da ich im Internet bisher nicht fündig geworden bin.

    Ich habe einen Wohnberechtigungsschein für eine Person ausgestellt bekommen, jedoch mit Mehrdarf aufgrund von Krankheit und Schwerbehinderung. Sprich der Schein ist für eine Person, aber bis 65m² ausgestellt.

    Aufgrund der allgemeinen Situation möchte ich wieder in die Nähe meiner Familie ziehen und suche daher nach Wohnungen.

    Meine Frage wäre, ob das Jobcenter trotz 65m² WBS nur die Kosten einer 50m² übernimmt oder ich dadurch eine "nicht der Tabelle entsprechende" Wohnung beziehen könnte.

    Grüße

  • Mir ist bewusst, dass ich mir vorher eine Zusicherung holen soll. Die Frage ist eher, ob ich nach teureren Wohnungen schauen kann oder ich mich an den Kosten für 50m² orientieren muss.

    Deshalb wollte ich fragen, ob jemand in diesem Forum mehr darüber weiß oder selbst schon Erfahrungen mit einer ähnlichen Situation gemacht hat.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Die Frage ist eher, ob ich nach teureren Wohnungen schauen kann oder ich mich an den Kosten für 50m² orientieren muss.

    Was sagt das Jobcenter dazu? Bitte suchen Sie das Gespräch

    mit dem zuständigen Sachbearbeiter bei Ihrem Jobcenter.

    Das kann niemand wissen, wie das Jobcenter in Ihrer Situation

    entscheiden wird.

    Gruß

  • Die Frage ist eher, ob ich nach teureren Wohnungen schauen kann oder ich mich an den Kosten für 50m² orientieren muss.

    Genau das kann dir doch nur das neu zuständige Jobcenter sagen, ob die deine Gründe für mehr Wohnraum anerkennen oder nicht. Im Normalfall kenne ich das nur für Erkrankungen, die mit zusätzlichem Platzbedarf verbunden sind, z. B. für einen Rollstuhl oder Sauerstoffversorgung usw. Nur allein aufgrund deiner Angabe "Krankheit und Schwerbehinderung" kann man das nicht abschätzen. Wofür benötigst du denn konkret mehr Wohnraum?

  • Ich kann die vorherigen Beiträge nur unterstreichen.

    Du suchst eine "Schwarz-Weiss"-Antwort, die es so nicht gibt. Falls es gesundheitliche Einschränkungen in der von Dir angedeuteten Art gibt, *kann* es rechtlich durchaus sein, dass die angemessenen Kosten der Unterkunft höher anzusetzen sind als üblich.

    Ob das vor Ort bei Dir tatsächlich so ist, kann Dir mit den verfügbaren Infos hier niemand seriös sagen. Noch wichtiger ist allerdings, dass Dir ohnehin niemand hier sagen kann um *wieviel* höher der sich ergebende erhöhte Betrag an angemessenen Kosten sein könnte. Ohne konkrete Zahlen kommst Du aber ohnehin nicht weiter.

    Daher: Ab zur Beratung ins Jobcenter. Gutes Gelingen, ich drücke Dir die Daumen. Behindertengerechte Wohnungen zu finden ist in den meisten Gegenden nicht leicht.

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