Hallo,
ich habe im Juli Antrag auf Bürgergeld gestellt. Anschließend kam ich aber vom Juli bis November in ein Krankenhaus und Angehörige konnten die Mitwirkung nicht für mich erledigen. ImAugust wurde der Antrag versagt und man bat mich, einen neuen zu stellen. Da ich nun so lange im Krankenhaus war und danach auch immer noch ziemlich krank, habe ich die Unterlagen erst jetzt zusammen und abgegeben (ohne neuen Antrag erstmal). Nun zu meiner Frage: Ich weiß, dass es EWIGKEITEN her ist aber können Leistungen dennoch rückwirkend erbracht werden oder erhalte ich jetzt nur Leistungen ab diesen Monat?
Was mich sehr besorgt sind vor allem die Beiträge für die Krankenversicherung, die ich ja sonst rückwirkend zahlen müsste.
Grüße und danke im Voraus