Hallo,
ich wollte mal fragen ob man die Wasserkosten direkt über die Stadtwerke abrechnen/anmelden (weil eigene Wasseruhr ist vorhanden) kann oder MUSS das über den Vermieter in der Nebenkostenabrechnung drin sein wenn die Mieter Bürgergeld beziehen?
Es geht darum ich bin Vermieter und im alten Mietvertrag (5 Jahre alt, damals war alles das 3fache günstiger) sind die Wasserkosten mit in den Nebenkosten drin.
Die NK sind 131€ inkl. Wasser
Nun ist das so seit dem die da drin wohnen 200m3 Wasser im Jahr verbrauchen (duschen jeder 2x am Tag jeder 30 min, das sind 2h Wasser laufen am Tag) zu 2. und das über 100€ im Monat sind die ich zahlen muss. Die tatsächlichen NK wie Versicherung, Müll etc die ich zahlen muss für die Wohnung liegen aber bei ca 110€ ohne Wasser, ich mache also jeden Monat Minus.
Kann ich also ein Schreiben fertig machen, dass es wegen extrem hohen Wasserverbrauch, was bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar war dass 2 Personen 200m3 Wasser verbrauchen, für mich nicht mehr tragbar ist das in die Nebenkosten einzubeziehen und die sich selber bei den Stadtwerken anmelden müssen?
ich habe keine Lust auf immer die selben Diskussionen deshalb, deshalb wäre es so einfach wenn die sich selber anmelden.
Das Jobcenter übernimmt die Nachzahlung nicht und die können/wollen das nicht zahlen und ich bleibe drauf sitzen
Damals als ich noch Hartz4 bekam haben wir uns auch selber angemeldet mit Wasser und Gas
Vielen Dank