Wasserkosten Abrechnung durch Stadtwerke möglich oder nur über Vermieter?

  • Hallo,

    ich wollte mal fragen ob man die Wasserkosten direkt über die Stadtwerke abrechnen/anmelden (weil eigene Wasseruhr ist vorhanden) kann oder MUSS das über den Vermieter in der Nebenkostenabrechnung drin sein wenn die Mieter Bürgergeld beziehen?

    Es geht darum ich bin Vermieter und im alten Mietvertrag (5 Jahre alt, damals war alles das 3fache günstiger) sind die Wasserkosten mit in den Nebenkosten drin.

    Die NK sind 131€ inkl. Wasser

    Nun ist das so seit dem die da drin wohnen 200m3 Wasser im Jahr verbrauchen (duschen jeder 2x am Tag jeder 30 min, das sind 2h Wasser laufen am Tag) zu 2. und das über 100€ im Monat sind die ich zahlen muss. Die tatsächlichen NK wie Versicherung, Müll etc die ich zahlen muss für die Wohnung liegen aber bei ca 110€ ohne Wasser, ich mache also jeden Monat Minus.

    Kann ich also ein Schreiben fertig machen, dass es wegen extrem hohen Wasserverbrauch, was bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar war dass 2 Personen 200m3 Wasser verbrauchen, für mich nicht mehr tragbar ist das in die Nebenkosten einzubeziehen und die sich selber bei den Stadtwerken anmelden müssen?

    ich habe keine Lust auf immer die selben Diskussionen deshalb, deshalb wäre es so einfach wenn die sich selber anmelden.

    Das Jobcenter übernimmt die Nachzahlung nicht und die können/wollen das nicht zahlen und ich bleibe drauf sitzen

    Damals als ich noch Hartz4 bekam haben wir uns auch selber angemeldet mit Wasser und Gas

    Vielen Dank

  • Was um Gottes Willen hat das mit Bürgergeld zu tun? Das ist reines (Miet)Vertragsrecht. Da wird es garantiert dutzende Foren im Netz geben, die sich damit beschäftigen.

    Aber mal so als Tipp: Du kannst natürlich nicht einfach so einseitig einen Vertrag ändern. Wäre ja noch schöner.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Kann ich also ein Schreiben fertig machen, dass es wegen extrem hohen Wasserverbrauch,

    Nein!

    Wie von Tamar schon geschrieben wäre das eine einseitige

    Vertragsänderung:

    Eine einseitige Mietvertragsänderung ist eine Änderung des Mietvertrags, die ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners erfolgt. Eine einseitige Mietvertragsänderung ist grundsätzlich unzulässig,

    Das Jobcenter übernimmt die Nachzahlung nicht und die können/wollen das nicht zahlen und ich bleibe drauf sitzen

    Begründung?

    Gruß

  • ich will nicht wissen ob ich das darf (weil ist Familie und wenn es geht würden die das machen) sondern:

    ob das Jobcenter Wassergeld bezahlt wenn die das selber anmelden bei den Stadtwerken.

    Es geht nicht um Mieterrecht. hab wohl zu weit ausgeholt an unnötigen Informationen

  • ob das Jobcenter Wassergeld bezahlt wenn die das selber anmelden

    Nein, natürlich nicht. Wie kommst du überhaupt darauf, dass deine Mieter eine rechtswidrige Änderung des Mietvertrages akzeptieren und beim Jobcenter einreichen? Zwischen dir und dem JC stehen immer noch deine Mieter.

  • Nein, natürlich nicht. Wie kommst du überhaupt darauf, dass deine Mieter eine rechtswidrige Änderung des Mietvertrages akzeptieren und beim Jobcenter einreichen? Zwischen dir und dem JC stehen immer noch deine Mieter.

    Glaub ich hab es immer noch nicht richtig formuliert. Die Mieter sind damit einverstanden dass die selber anmelden, aber weil Wochenende ist und keiner mehr beim Jobcenter ran geht dachte ich frag mal hier, sonst warte ich und frag einfach Montag da nach. Weil weder ich noch die Mieter wissen nicht ob die die Abrechnung dann von den Stadtwerken akzeptieren, ja mit Einverständnis. Die Mieter sind damit einverstanden und unterschreiben das auch. Nix mit rechtswidrig.

  • Die Änderung des Mietvertrages wäre zu Lasten Dritter. Außerdem scheint es eh schon einen Grund zu geben, wieso das JC nicht die volle Miete zahlt. Ergo wird es, da nicht mitspielen.

    Warum erhöhst du mit der jährlichen Betriebskostenabrechnung nicht einfach die Vorauszahlungen entsprechend? So, wie das jeder normale Vermieter macht?!

  • Warum erhöhst du mit der jährlichen Betriebskostenabrechnung nicht einfach die Vorauszahlungen entsprechend? So, wie das jeder normale Vermieter macht?!

    Wir haben schon jedes Jahr erhöht. Die haben mit allem so einen hohen Verbrauch das ist wahnsinn. Ich müsste jetzt wieder um 100€ erhöhen, dass zahlt das Jobcenter doch nicht, oder zahlen die jetzt noch 100€ Wasserkosten im Monat zusätzlich? Und Heizkosten müsst ich auch erhöhen um 80€, das wären 180€ mehr, da zahl ich jeden Monat auch noch extra für die

    Einmal editiert, zuletzt von Pik:Ary (21. Februar 2024 um 21:09)

  • Die Mieter sind damit einverstanden dass die selber anmelden

    Das ist nachvollziehbar, dass die Mieter mitspielen, da es die Familie ist, aber damit ist den Familienangehörigen nicht geholfen. Das Jobcenter wird da nicht mitmachen, da nur notwendige Kosten bezahlt werden, aber keine vermeidbaren. Und eine Vertragsänderung zu unterschreiben, zu der man nicht verpflichtet ist, ist vermeidbar.

    Es geht nicht um Mieterrecht

    Doch. Aufgrund des zuvor Gesagten geht es durchaus um Mietrecht. Denn wozu der Mieter verpflichtet werden kann nach den Gesetzen des Mietrechts, kann dann auch vom Jobcenter beantragt werden, aber keine freiwilligen Zugeständnisse.

    Das Jobcenter übernimmt die Nachzahlung nicht

    Die Frage ist immer noch offen, warum übernimmt da Jobcenter die Nachzahlung nicht?

    und die sich selber bei den Stadtwerken anmelden müssen?

    Das könnte vielleicht schon allein an den Stadtwerken scheitern. In manchen Städten machen die Stadtwerke grundsätzlich nur mit den Eigentümern Verträge.

    das über den Vermieter in der Nebenkostenabrechnung drin sein

    im alten Mietvertrag (5 Jahre alt, damals war alles das 3fache günstiger) sind die Wasserkosten mit in den Nebenkosten drin.

    Diese beiden Aussagen sind widersprüchlich. Im ersten Fall wäre es eine Vorauszahlung, und im zweiten eine Pauschale. Das ist mietrechtlich ein Unterschied. Bei einer Vorauszahlung erfolgt eine Abrechnung und man darf eine Nachzahlung verlangen. Bei einer Pauschale könnte man eventuell nur für die Zukunft erhöhen.

    und die können/wollen das nicht zahlen und ich bleibe drauf sitzen

    Das wäre nicht nötig, wenn Sie anfangen würden, die Familienangehörigen in dem Punkt genauso wie andere Mieter zu betrachten. Von Letzteren würde man die Zahlung einfordern mit allen Mitteln und ggf. kündigen, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen das erlauben. Wenn man Rücksicht nehmen möchte und lieber auf Geld verzichtet, ist das die persönliche Entscheidung.

    Merken Sie nicht selber, dass Sie von Ihren Familienangehörigen ausgenutzt werden? Diese sind nur deshalb so verschwenderisch, weil es keine Konsequenzen hat und sie nicht damit konfrontiert sind, sich unter Umständen eine andere Wohnung suchen zu müssen. Das ist das Problem, nicht das Wasser an sich.

  • Merken Sie nicht selber, dass Sie von Ihren Familienangehörigen ausgenutzt werden? Diese sind nur deshalb so verschwenderisch, weil es keine Konsequenzen hat und sie nicht damit konfrontiert sind, sich unter Umständen eine andere Wohnung suchen zu müssen. Das ist das Problem, nicht das Wasser an sich.

    Doch das weiss ich leider selber. Die lachen sogar darüber wenn ich sag die sollen mal sparen weil ich das zahlen muss. Sagen dann tja das zahlt das Amt aber nicht und wir können nicht.

    Das Amt zahlt das nicht weil die das nicht einreichen weil die Angst vor Konsequenzen haben und ich fordere das dann nicht strenger ein wegen dem Familienfrieden.

    Nein keine Pauschale sonder ganz normale Vorrauszahlung

  • und ich fordere das dann nicht strenger ein wegen dem Familienfrieden.

    Und was halten Sie davon, das nun ab sofort zu ändern? Ich meine, einem Familienangehörigen in Not zu helfen ist lobenswert, aber wenn das dann durch verschwenderisches Verhalten ausgenutzt wird anstatt die Hilfe zu würdigen, ist doch eine Grenze überschritten, wo die Hilfsbereitschaft aufhören darf! Der Plan mit den Stadtwerken wird jedenfalls nicht funktionieren.

    Und eines kann ich Ihnen versprechen, ob Sie es jetzt glauben oder nicht, der Familienfrieden wird nicht darunter leiden, wenn man freundlich Grenzen der Hilfsbereitschaft durch Konsequenzen aufzeigt.

  • Ich müsste jetzt wieder um 100€ erhöhen, dass zahlt das Jobcenter doch nicht, oder zahlen die jetzt noch 100€ Wasserkosten im Monat zusätzlich? Und Heizkosten müsst ich auch erhöhen um 80€, das wären 180€ mehr, da zahl ich jeden Monat auch noch extra für die

    Wo ist dein Problem? Du erhöhst die Kosten und wenn nicht gezahlt wird, dann mahnst du und wenn die Schulden 2 Monatsmieten betragen, dann kündigst du ihnen. Ich sag es nochmal:Wie man das eben als normaler Vermieter macht.

    Klingt im Übrigen danach, als würde schon lange nicht die volle Miete gezahlt werden, wenn du schreibst, dass du ständig die Vorauszahlungen erhöhst, die das aber ignorieren würden.

  • Bei uns steigen die Gaskosten jedes Jahr. Vorher zahlte ich für die 50€ dann 70, dann 80 dann 100, nun dieses Jahr 160€ pro Monat, Abschlag nur für Gas und Wasser 235€...ich kann doch nix dafür, habe sogar eine neue Brennwerttherme für 10.000€ einbauen lassen die 30% sparsamer sein soll. Dann noch 3fache verglaste Fenster neue. Die NK fressen mich auf, und dann muss ich mich noch auslachen lassen

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Die NK fressen mich auf, und dann muss ich mich noch auslachen lassen

    Sollte es ein Zweifamilienhaus sein, indem Sie selber mit wohnen,

    haben Sie ein erleichtertes Kündigungsrecht.

    Nach § 573a BGB hat der Vermieter, der gemeinsam mit dem Mieter in einem Haus mit nicht mehr als 2 Wohnungen wohnt, das Recht eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnis auszusprechen, ohne dass es einer besonderen Begründung bedarf. Der Vermieter kann also jederzeit das Mietverhältnis beenden, es muss weder ein Zahlungsverzug noch ein Eigenbedarf oder ein sonstiger gesetzlicher Grund vorliegen. Wenn dem Vermieter danach ist, kann er kündigen. Der Mieter einer solchen Wohnung ist aus juristischer Sicht quasi schutzlos.

    Die einzige “Wohltat” die der Gesetzgeber dem Mieter zubilligt ist die verlängerte Kündigungsfrist gemäß § 573a Abs 1 Satz 2 BGB. Danach verlängert sich die Kündigungsfrist um 3 Monate.

    Nutzen Sie diese Möglichkeit! Es ist niemandem damit gedient,

    dass später eventuell alle das Dach über dem Kopf verlieren.

    Sie benötigen Mieter, die ihre Miete in entsprechender Höhe,

    jeden Monat pünktlich und komplett bezahlen. Kündigen Sie

    Ihren Mietern schriftlich mit entsprechender Frist.

    Bringen Sie in Erfahrung, ob Ihre Stadt über einen qualifizierten

    Mietspiegel verfügt und erhöhen vor einer Neuvermietung

    entsprechend die Miete.

    Bei uns steigen die Gaskosten jedes Jahr.

    Versuchen Sie den Gasanbieter zu wechseln, falls möglich. Bei der nächsten Preiserhöhung hätten Sie ein Sonderkündigungsrecht.

    Gruß

  • 2 x täglich 30 Minuten duschen? Hallo geht es noch? Kein Wunder, dass die Wasserkosten so hoch sind. Dann müssen sich deine Mieter nicht wundern, wenn du die Nebenkosten erhöhst. Allerdings wird das JC bei so einer Verschwendung nicht mitspielen.

  • nein ich wohne dort nicht mit, ist ein Reihenhaus.

    Ich werde den Gasanbieter wechseln, bezahle dort nur die Hälfte, damit ist beiden Seiten schonmal geholfen.

    Die Nachzahlung von 700€ zahlen sie nicht, hatte grad ein langes Telefonat. Schade. Hab aber gesagt wenn nächstes Jahr wieder so hoch ist wird auf die tatsächlichen Kosten erhöht ohne wenn und aber

  • wird auf die tatsächlichen Kosten erhöht ohne wenn und aber

    Ich denke, Sie wissen selbst sehr genau, dass diese Drohung bei den Leuten abprallen wird. Das wird sie nicht beeindrucken. Bisher gab es keine Konsequenzen, also warum sollte es nächstes Jahr welche geben. Aber Sie wollen diesen Familienangehörigen nicht kündigen und lieber weiterhin drauf zahlen, dann ist es okay, Ihre Entscheidung.

    Haben Sie denn wenigstens die Vorauszahlung erhöht, dass ab sofort monatlich mehr gezahlt wird?

  • die Gaskosten halbieren sich, das ist echt viel Einsparung. Und wegen den Wasserkosten muss ich nochmal jemanden hinschicken um den Durchfluss der Duschbrause zu mindern, gibt da Aufsätze mit 70% Ersparnis

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    die Gaskosten halbieren sich, das ist echt viel Einsparung.

    Das ist doch was! Die Gaskosten jedes Jahr im Blick behalten

    und das Sonderkündigungsrecht bei Erhöhung in Anspruch

    nehmen.

    Und wegen den Wasserkosten muss ich nochmal jemanden hinschicken um den Durchfluss der Duschbrause zu mindern, gibt da Aufsätze mit 70% Ersparnis

    Nicht nur an der Dusche, sondern an jedem Wasserhahn,

    Waschbecken Bad und Küche auch. Nicht vergessen!

    nein ich wohne dort nicht mit, ist ein Reihenhaus.

    Es ist in jedem Fall eine Kündigung bei Zahlungsrückständen

    möglich. Drohen Sie damit und lassen sich beraten.

    Rechtsberatung für Vermieter

    Gruß

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