Kosten der Unterkunft und Karenzzeit Heizkosten

  • Moin,moin.
    Bin ganz frisch hier und habe gestern die Bewilligung für das Bürgergeld ab 01.12.2023 bekommen.

    Es waren mehrere Bescheide.
    Und ehrlich gesagt,blicke ich da nicht so ganz durch. Einerseits wurde mir die Karenzzeit für 12 Monate bewilligt,aber das Bürgergeld ist auf 6 Monate begrenzt ?

    Ich bewohne ein Einfamilienhaus 150qm alleine zur Miete. Bei der Beantragung im Dezember hatte ich schon einige Unterlagen dabei,woraus ersichtlich war, welche Kosten ich habe. Unter anderem auch die Heizkosten.

    Denn das Heizöl muss ich selber beschaffen,und zahle monatlich einen Abschlag dafür. Zentralheizung mit Warmwasser und Fußbodenheizung.
    Die Sachbearbeiterin war voller Elan und sagte mir noch,das die Heizkosten und die Miete in voller Höhe bezahlt würden.

    Aber sie wusste nicht, ob die Karenzzeit für mich noch gelten würde,weil die Frist wohl am 31.12.23 ablief. Und in den Briefen dann gestern ein Schreiben, das es für die Heizkosten keine Karenzzeit gibt und unangemessen hoch wäre.
    Logischerweise ist auch die Miete nicht angemessen ;) .

    Aber wegen der KdU Karenzzeit die Berechnung der Heizkosten in dem Maße,dass in dieser Zeit die tatsächlichen Quadratmeter der Wohnung auch für die Bemessung der angemessenen Heizkosten zu berücksichtigen sind. !!
    Heißt das jetzt,das die Heizkosten doch übernommen werden ? :pardon

    Beim 2.Bewilligungsschreiben sind die Berechnungsbögen dabei für das Bürgergeld. Aber da sind die Unterkunftskosten auch nicht richtig berechet,denn die Heizkosten,die ja evtl doch übernommen werden,gar nicht aufgeführt und das ergibt dann einen Anspruch unter dem Bürgergeld von 563 Euro.

    Ich bekomme Witwerrente und bis Dezember auch Wohngeld. Aber nun sind die Ersparnisse aufgebraucht,wo ich die weiteren Kosten mit gedeckt habe und das Wohngeld reichte nicht mehr aus. ( Bitte hierzu keine Fragen,warum ich noch nicht wieder arbeite) Bei Kosten der Unterkunft steht nur die Miete.

    Wenn das doch am gleichen Tag bewilligt ist, laut dem anderen Schreiben, beide das gleiche Datum von der gleichen Bearbeiterin,sollte das doch in die Berechnung mit einfließen, weil dadurch der Regelbedarf erhöht wird. Und ich nicht nur 550 Euro,sondern 700 Euro Bürgergeld bekommen würde,oder ist das falsches denken ???

    Für Antworten von den Experten hier schon mal vielen Dank.

  • Die 660 Euro sind jetzt die komplette Miete mit kalten Nebenkosten? Weil im Bescheid nur Nettokaltmiete steht und nicht Bruttokaltmiete

    Ansonsten fehlen die monatlichen Heizkosten. Selbst, wenn die unangemessen sind, wären sie zumindest in der angemessenen Höhe zu berücksichtigen. Außerdem sollten sie zumindest für 6 Monate voll übernommen werden, bis eine Kostensenkungsaufforderung greift.

    Die Bewilligung für 6 Monate ist aufgrund der unangemessen Miete möglich, § 41 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 SGB II.

  • Es wäre nur noch das Wassergeld 16 Euro dazu gekommen zu der Miete von 660 Euro..

    Aber das hat die Dame auch nicht berechnet.
    #Die Heizkosten werden nicht wie in der Info steht in der gleichen Karenzzeit wie die Miete berücksichtigt ?


    Aber die 12 Monate Karenzzeit ist doch auch für die unangemesse Miete und Heizkosten gedacht.


    Wie kann ich den Abschlag der Heizölrechnung senken ? Dann entsteht ein Minus wenn ich 2000 Euro für das Heizöl bezahlen muss im Jahr.

  • Aber die 12 Monate Karenzzeit ist doch auch für die unangemesse Miete und Heizkosten gedacht.

    Nein. Wenn du § 22 Absatz 1 SGB II aufmerksam liest, wirst du leicht erkennen, dass die Karenzzeit nur für die Kosten der Unterkunft gilt, nicht aber für Heizkosten:

    Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Für die Anerkennung der Bedarfe für Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr ab Beginn des Monats, für den erstmals Leistungen nach diesem Buch bezogen werden.

    Wie kann ich den Abschlag der Heizölrechnung senken ?

    Das kommt doch auf deinen Vertrag an. Der Normalfall bei Heizöl ist ja eh die Bezahlung bei Betankung. Dieses Wärmekonto schließt man ja freiwillig ab.

  • Ja das die Heizkosten keine Karenzzeit haben, weiß ich inzwischen. Das wird ja überall schon aufgeführt.
    Aber wird nicht dann nach tatsächlichen Bedarf auf die qm der Wohnung bezahlt ? Also kanpp 1 € pro qm ?
    Dann komme ich auch auf meine 150 Euro Abschlag.
    das Wärmekonto schließt man ab,wenn man die rechnung nicht auf einmal bezahlen kann.

  • Und wenn du die PDF der Dame " Heizkosten Karenzzeit" im unteren Absatz liest ?


    Bedeutet also, ich muss dort morgen anrufen,oder muss ich dafür einen Widerspruch schreiben ? Ändert sich dadurch nicht auch der Bedarf und dementsprechend der Regelsatz?
    Wenn ich den Bürgergeldrechner damit füttere, kommen mehr als 550 Euro raus. Nämlich 717 @ mit den Heizkosten


    Nein. Wenn du § 22 Absatz 1 SGB II aufmerksam liest, wirst du leicht erkennen, dass die Karenzzeit nur für die Kosten der Unterkunft gilt, nicht aber für Heizkosten:

    Aber genau das widerspricht sich doch, mit meinen Bewilligungen.
    Die Karenzzeit der Kosten für die Unterkunft weil unangemessen von 12 Monaten angegeben, aber nur für 6 Monate bewilligt.


    Beiträge hintereinander zusammengefügt

  • Hallo!

    Eine Randbemerkung, weil etwas durcheinander geworfen wird.


    Ändert sich dadurch nicht auch der Bedarf und dementsprechend der Regelsatz?

    Das sind Regelsätze:

    Alleinstehende 563 Euro,

    für Paare je Partner 506 Euro.

    Für Nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im

    Haushalt der Eltern 451 Euro,

    für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 471 Euro.

    Kinder von 6 bis 13 Jahren 390 Euro

    Kinder unter 6 Jahren 357 Euro.

    Kosten der Unterkunft sind Miete, Betriebskosten und Heizung nach

    § 22 SGB II und jede Region hat andere Miethöhen.

    Gruß

  • muss ich dafür einen Widerspruch schreiben ?

    Schreibe einen Widerspruch, dass die monatlichen Heizkosten fehlen + 16 Euro für Wasser und warte ab.


    Aber genau das widerspricht sich doch, mit meinen Bewilligungen.
    Die Karenzzeit der Kosten für die Unterkunft weil unangemessen von 12 Monaten angegeben, aber nur für 6 Monate bewilligt.

    Nein, tut es nicht. Das JC hat trotz 12 Monate Karenzzeit nunmal über den verlinkten Paragraphen diese Möglichkeit. Aber das ist für die Sache auch unrelevant. Wichtiger ist es doch wohl, die Heizkosten zu erhalten.

  • Nein, tut es nicht. Das JC hat trotz 12 Monate Karenzzeit nunmal über den verlinkten Paragraphen diese Möglichkeit. Aber das ist für die Sache auch unrelevant. Wichtiger ist es doch wohl, die Heizkosten zu erhalten.

    Ok, danke.
    Bekommt man einen gesonderten Bescheid auch für die Unterkunftskosten ?

    Weil die ja nirgendwo aufgeführt sind, bei der Nachzahlung für Dezember und Januar.

  • Nein, man bekommt keinen extra Bescheid. Deshalb ist der jetzige ja auch falsch.

    Hallo.
    Das scheint nicht so ganz zu stimmen,das der Bescheid falsch ist.
    ich habe dort erst einmal angerufen und gefragt.Und mir wurde folgendes gesagt.

    Bezüglich der Heizkosten gelten andere Regeln,wenn man Selbstbeschaffer von Brennstoffen.
    Die werden nicht in monatlichen Abschlägen bezahlt,sondern einmalig bei Bedarf.
    Das Wärmekonto gilt als Sparbuch dort. Laut ihrer Aussage, hätte ich dort Zugriff und könnte mir das Geld einfach abheben || .
    Dummerweise hat man ein Wärmekonto ja nicht, weil man sonst nicht weiß, wohin damit,sondern weil man die Rechnung nicht auf einmal bezahlen kann.
    Das einzgste was noch angerechnet wird sind die 16 Euro Wassergeld im Monat.

    Was die Begrenzug der Bewilligung in der Karenzzeit von 12 auf 6 Monate betrifft, hat sie nur erwähnt,das sie es so wollte :/ .

    Ich soll dann einen neuen Antrag stellen auf Weiterbewilligung. Vielleicht mag sie Papier :hmm auf ihrem Schreibtisch.
    Das müßte auch nicht extra in der Auszahlung stehen,das die KdU mit übernommen und bezahlt würden.
    Scheint bei jedem JC wohl anders zu sein.

    mfg

  • Das scheint nicht so ganz zu stimmen,das der Bescheid falsch ist.

    Aha. Weil es der sagt, der den falschen Bescheid erlassen hat?


    Bezüglich der Heizkosten gelten andere Regeln,wenn man Selbstbeschaffer von Brennstoffen.
    Die werden nicht in monatlichen Abschlägen bezahlt,sondern einmalig bei Bedarf.

    Ja, natürlich, wenn der Normalfall vorliegt, dass man Öl bei Lieferung bezahlt. Du aber hast ein Wärmekonto. Mit dem hast du dich vertraglich zu monatlichen Zahlungen verpflichtet und natürlich sind das dann auch monatliche Kosten. Nur umgedreht geht es nicht, das heißt, das Jobcenter darf nicht von dir die Einrichtung eines Wärmekontos fordern! Oder kannst du wirklich einfach das bereits eingezahlte Geld vom Wärmekonto abheben und sofort mit den vereinbarten monatlichen Raten aufhören?

    Außerdem fehlen ja wohl trotzdem die 16 Euro für Wasser.

    Aber, es ist deine Entscheidung, was du aus den Informationen machst. Fakt ist, dass die Auffassung der SB falsch ist. Wahrscheinlich, weil die die Entscheidung des BSG zu Einmalbrennstoffen nicht verstanden hat.

  • Du hast vollkommen recht. Ich habe einen Vertrag mit dem Öl Lieferanten, mit monatlichen Zahlungen,schon seit einigen Jahren. Die werden jeden Monat vom Konto abgebucht. Aber abheben kann ich nur dann, wenn ich den Vertrag kündigen und ein Guthaben hätte. Das ist aber nicht der Fall. Seit der Erhöhung der Ölpreise komme ich schon jetzt mit dem Abschlag nicht hin.

    Die SB wollte mir den Tip geben, dass ich das Wärmekonto doch einfach nicht weiter einzahlen sollte :dash .

    Auf meine Frage, wie ich dann die Restschuld zahlen soll, kam keine Antwort.

    Sie hätte es auch mit der Rechtsabteilung vorher abgesprochen.
    Einen Vertrag mit dem Wasserverband hatte ich schon vorher abgegeben mit dem Mietvertrag. Das konnte sie aber wohl nicht finden :rolleyes:.

    Und selbst wenn meine Heizkosten von 150 Euro Abschlag für meine 160 qm Unterkunft zu hoch sind, sollten sie doch eigentlich die angemessenen Kosten bezahlt werden. Aber auch das hat sie verneint. Ich wäre Selbstbeschaffer und da gelten andere Vorgaben.

    Wegen der Auszahlung der Nachzahlungen auf dem Bescheid hat sie sich gar nicht geäußert. Ich glaube doch,das ein Widerspruch dringend nötig sein wird.

    Widerspruch wenn Begründung fehlt oder rechtswidrig ist (Eines von beiden wir meiner sein ) Ich danke dir recht herzlich für deine Information.

    Ich werde berichten

    Mfg

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  • Tamar
    30. Januar 2024 um 12:53


    Kurze Neuigkeiten .
    Der Widerspruch inkl. ausführlichen Bestätigungsschreiben,des Heizöllieferanten,das im weiteren Kreis ohne Probleme das Wärmekonto auch vom JC übernommen wird, wollte die SB wohl keine Entscheidung treffen.

    Der Widerspruch wurde weitergeleitet zur Widerspruchsstelle. Das war vor 2 Monaten. Heute habe ich dort mal angerufen und gefragt wie der Sachstand nun ist. Aber dort konnte man sich auch noch nicht entscheiden,obwohl auch dort bekannt ist,das andere JC das Wärmekonto bezahlen würden....
    Sie wollte das noch einmal mit einer anderen Kollegin besprechen und mir dann einen Bescheid nächste Woche zuschicken.
    ich gehe aber davon aus, das der Gang zum Sozialgericht nötig wird. Zum Glück bin ich ab nächsten Monat kein Mitglied mehr in diesem Verein JC.
    Trotzdem will ich die Kosten in Höhe von 830 € für die Heizkosten und Wassergeld schon gerne erstattet haben.

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