Moin,moin.
Bin ganz frisch hier und habe gestern die Bewilligung für das Bürgergeld ab 01.12.2023 bekommen.
Es waren mehrere Bescheide.
Und ehrlich gesagt,blicke ich da nicht so ganz durch. Einerseits wurde mir die Karenzzeit für 12 Monate bewilligt,aber das Bürgergeld ist auf 6 Monate begrenzt ?
Ich bewohne ein Einfamilienhaus 150qm alleine zur Miete. Bei der Beantragung im Dezember hatte ich schon einige Unterlagen dabei,woraus ersichtlich war, welche Kosten ich habe. Unter anderem auch die Heizkosten.
Denn das Heizöl muss ich selber beschaffen,und zahle monatlich einen Abschlag dafür. Zentralheizung mit Warmwasser und Fußbodenheizung.
Die Sachbearbeiterin war voller Elan und sagte mir noch,das die Heizkosten und die Miete in voller Höhe bezahlt würden.
Aber sie wusste nicht, ob die Karenzzeit für mich noch gelten würde,weil die Frist wohl am 31.12.23 ablief. Und in den Briefen dann gestern ein Schreiben, das es für die Heizkosten keine Karenzzeit gibt und unangemessen hoch wäre.
Logischerweise ist auch die Miete nicht angemessen .
Aber wegen der KdU Karenzzeit die Berechnung der Heizkosten in dem Maße,dass in dieser Zeit die tatsächlichen Quadratmeter der Wohnung auch für die Bemessung der angemessenen Heizkosten zu berücksichtigen sind. !!
Heißt das jetzt,das die Heizkosten doch übernommen werden ?
Beim 2.Bewilligungsschreiben sind die Berechnungsbögen dabei für das Bürgergeld. Aber da sind die Unterkunftskosten auch nicht richtig berechet,denn die Heizkosten,die ja evtl doch übernommen werden,gar nicht aufgeführt und das ergibt dann einen Anspruch unter dem Bürgergeld von 563 Euro.
Ich bekomme Witwerrente und bis Dezember auch Wohngeld. Aber nun sind die Ersparnisse aufgebraucht,wo ich die weiteren Kosten mit gedeckt habe und das Wohngeld reichte nicht mehr aus. ( Bitte hierzu keine Fragen,warum ich noch nicht wieder arbeite) Bei Kosten der Unterkunft steht nur die Miete.
Wenn das doch am gleichen Tag bewilligt ist, laut dem anderen Schreiben, beide das gleiche Datum von der gleichen Bearbeiterin,sollte das doch in die Berechnung mit einfließen, weil dadurch der Regelbedarf erhöht wird. Und ich nicht nur 550 Euro,sondern 700 Euro Bürgergeld bekommen würde,oder ist das falsches denken ???
Für Antworten von den Experten hier schon mal vielen Dank.