Vorab: Alter: 27 Wohne im Haus der Eltern, deren Eigentum Essen, Wäsche etc (also Haushalt insgesamt) schon länger allein geführt Studium vor kurzem beendet, seit dem zahle ich selbst KV und „Miete“ von 150€ also eher sowas wie Kostgeld, über das kein schriftlicher Vertrag besteht , vorher wurde KV von Vater übernommen. Da ich jetzt meinen berufsqualifizierenden Abschluss habe ist Schluss damit.
Übergangsweise, bis ich einen Job habe, habe ich nun Bürgergeld beantragt.
-> Brief bekommen dass die Bearbeiterin vor hat diesen abzulehnen, da meine Eltern und mein Bruder nicht bereit sind Auskünfte zu erteilen.
Bearbeiterin hat sich auf § 9 SGB II berufen, also die Vermutung, dass meine Eltern für mich einstehen und ich dies nur mit deren Einkommen/Vermögen widerlegen könnte.
Wenn ich das nicht täte würde der Antrag abgelehnt werden. (Ich habe keinen Zugriff auf die Kontodaten meiner Familie?! Wie kann mir das zu Last gelegt werden? Es wurde zunächst nicht erwähnt dass meine Eltern verpflichtet sind, sondern nur dass das dann eben so sei und ich nichts bekommen würde, da kann man nichts machen (am Telefon) -> meine Meinung: Ablehnung beruft sich auf § 9 SGB II und die Vermutung dass ich von Verwandten und Verschwägerten unterstützt werde.
Dabei wird allerdings die Annahme einer Haushaltsgemeinschaft gestellt, was ich schon widerlegt habe (aber eigentlich nicht mal müsste, da das Amt in der Beweispflicht wäre, dazu hab es ein Urteil vom BSG und fachliche Weisungen der BA:
„Die Feststellungs- und Beweislast liegt bei der Grundsicherungsstelle, d. h. sie muss die Voraussetzungen des Vorliegens einer solchen Wirtschaftsgemeinschaft positiv feststellen. Eine HG in diesem Sinne liegt nicht vor, wenn zwar eine Wohnung gemeinsam bewohnt, jedoch selbständig und getrennt gewirtschaftet wird.„
Danach wurde dann plötzlich mit § 60 SGB II begründet, was ich jedoch auch für falsch halte, da dies schon voraussetzt dass überhaupt Leistungen meiner Eltern oder meines Bruders an mich fließen, was nicht der Fall ist (Absatz 1).
Meine Frage nun: kann das Amt meine Eltern oder meinen Bruder zur Auskunft mit Zwangsgeld zwingen? Und selbst wenn ja und wenn das Vermögen/Einkommen über einer bestimmten Grenze läge: ich habe ja z.B. durch nicht existierende Überweisungen oder durch Belege meiner eigenen Einkäufe bewiesen, dass keine Leistungen fließen, also habe ich die Vermutung aus § 9 SGB II (also dass sie für mich aufkommen) doch widerlegt? Ich verstehe daher nicht wieso das Einkommen/Vermögen überhaupt relevant ist da weder meine Eltern noch mein Bruder unterhaltspflichtig sind und eine Auskunft über das Vermögen somit nichts ändern würde oder? Zusätzlich steht in der Weisung der Ba:
Sind die Angehörigen der leistungsberechtigten Person nicht zum Unterhalt verpflichtet, so reicht eine entsprechende schriftliche Erklärung der Angehörigen dann aus, wenn keine anderweitigen Erkenntnisse den Wahrheitsgehalt dieser Erklärung in Zweifel ziehen.
Welche anderweitigen Erkenntnisse wären das? Theoretisch könnte die vorhandene Fürsorge damit begründet werden, dass ich ja die letzten Jahre umsonst dort leben durfte und somit das gegenseitige Einstehen und die Fürsorge besteht, aber dies war eben begründet dadurch, dass ich noch im Studium war, dies hat sich nun geändert. Zusätzlich habe ich wie gesagt schon länger meinen eigenen Haushalt geführt.
Bin für jede Hilfe dankbar
LG
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