Hallo liebes Forum,
ich habe eine Frage zum Weiterbewilligungsantrag. Im erhaltenen Brief steht zur Anlage Vermögensverhältnisse: „Wenn sie diese Anlage schon einmal ausgefüllt und in ihrem zuständigen Jobcenter eingereicht haben, brauchen Sie diese nicht erneut einzureichen“.
Hat nun aber das Bürgergeld im ersten Bezugsjahr nicht ausgereicht, um alle Ausgaben zu decken, so hat man natürlich eigenes Vermögen dafür verbraucht. Dieses ist also deutlich niedriger als bei der Erstantragstellung vor einem Jahr.
Also möchte man natürlich beim Weiterbewilligungsantrag die Vermögensverhältnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung des Weiterbewilligungsantrages mit Kontoauszügen und Vermögensverhältnissen offenlegen. Und nicht eine fiktive Summe von vor einem Jahr, die man längst nicht mehr hat.
Seltsamerweise wurde mir bei der Online-Antragstellung nicht einmal angeboten, irgendwo Kontoauszüge hochzuladen, ebenso nicht, mein Vermögen offenzulegen. Daher will ich den so nicht abschicken, damit mir nicht hinterher jemand sagt, “hätten sie mal“.
Habe ich was übersehen? Welcher Zeitpunkt gilt? Wo kann ich meine jetzigen Vermögensverhältnisse offenlegen? Oder doch lieber alles händisch?
Beste Grüße