Bürgergeld - Anspruch auf neuen Rechner

  • Hallo,

    ich schreibe dies hier mit einem T 41 Notebook. Dieses Notebook hatte ich mir 2005 für mein Studienabschluss/Diplomarbeit gekauft. Beim Jobcenter bin ich Aufstocker, weil ich für die Schülerhilfe als H-Lehrer arbeite.

    Nun ist es so, das dieses Notebook einen Pentium-M als CPU hat.

    Dadurch ist man gezwungen, einen alten Firefox ESR 42.9 und Win XP zu verwenden. Moderne Internetbrowser lassen sich auf dem T 41 nicht nutzen.

    Infolge des alten Firefox kann ich Bewerbungsportale nicht mehr richtig nutzen. Auch das digitale Jobcenter gehen nicht mit diesem

    alten Rechner.

    Habe ich einen Möglichkeit/Anspruch, einen neuen Rechner für

    Bewerbungsportale und digitales Jobcenter bei Jobcenter zu beantragen ?

    Immerhin geht es ja um den digitalen Zugang zu Bewerbungen und den Jobcenter.

    Gruss

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Randbemerkung für den Benutzer! Falls Sie erneut ein Thema hier

    im Forum einstellen, beachten Sie bitte diesen Hinweis:

    Hinweis für unsere Benutzer zum Erstellen eines Themas - Anleitung im Forum Thema erstellen

    Wenn im Eingangsthema wichtige Informationen unterschlagen werden,

    ist eine korrekte Hilfestellung nicht möglich. Hier muss nicht ins Detail

    gegangen werden, denn der Benutzer weiß auch so, was er vergessen

    hat!

    Gruß

  • Hallo

    ich arbeite als selbstständiger Honorar Lehrer fuer die Schuelerhilfe.

    Weil die nur Mindestlohn als Honorarhoehe zahlen, muss ich aufstocken.

    Du musst dich also mit EKS, VA, WBA alle 6 Monate befassen. Immerhin ist arbeiten immer besser als fauler Arbeitsloser Bürgergeldempfänger

    Betrag ins Ursprungsthema verschoben

    Bitte im eigenen Thema bleiben

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Zunächst, Ihnen ist schon klar, dass diese Information im

    Eingangsthema hätte stehen müssen. Es gibt nicht grundlos

    diesen Hinweis, dass Themen präzise einzustellen sind. Details

    können schon die Hilfestellung verändert.

    Investitionen jeglicher Art müssen vorab mit dem Jobcenter

    abgesprochen werden.

    Grundsätzlich gilt, dass Ausgaben nicht berücksichtigt werden, soweit sie ganz oder teilweise vermeidbar sind oder offensichtlich nicht den Lebensumständen während des Bezuges von Leistungen nach dem SGB II entsprechen, die Ausgaben also wirtschaftlich nicht angemessen sind. Nach den Vorschriften des SGB II sind Sie ganz allgemein verpflichtet,

    Ihre Hilfebedürftigkeit zu vermindern. Dazu haben Sie bei Ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit insbesondere auch die Möglichkeiten der Kostenvermeidung und -optimierung zu nutzen. Überteuerte oder Luxusartikel können nicht ungeprüft als Ausgabe berücksichtigt werden.

    Beispiel:

    Eine selbständig erwerbstätige Person benötigt einen PC lediglich für das Schreiben einfacher Angebote und Rechnungen. Ein Computer der Spitzenklasse ist hierfür nicht erforderlich, ein einfaches Modell zu einem günstigen Preis ist ausreichend.

    Habe ich einen Möglichkeit/Anspruch, einen neuen Rechner für

    Bewerbungsportale und digitales Jobcenter bei Jobcenter zu beantragen ?

    Keine Gewähr, dass der PC genehmigt wird. Sprechen Sie bitte

    mit dem Sachbearbeiter des Jobcenters. Es liegt in seinem

    Ermessen, ob in Ihrer Situation tatsächlich ein neuer PC notwendig

    ist.

    Gruß

  • Du musst dich also mit EKS, VA, WBA alle 6 Monate befassen.

    Wer ist "du"?

    Letztlich ändert es trotzdem nichts an der Aussage, dass es keine Beihilfe geben wird, da alternative Wege der Stellensuche und Bewerbung zur Verfügung stehen.

    Und ob ein neuer Rechner als Betriebsausgabe berücksichtigt wird, steht in den Sternen. Das JC muss nämlich unnötige Ausgaben nicht berücksichtigen. Und dass der PC für die Tätigkeit überhaupt notwendig ist, hast du im Eingangsbeitrag mit keinem Ton erwähnt, so dass ich davon ausgehe, dass dem nicht so ist. Aber vielleicht kann dein Drängen dann als Anlass genommen werden, zu prüfen, ob deine Honorartätigkeit nicht eine Scheinselbständigkeit darstellt.

    Wieso findet eigentlich ein Lehrer heutzutage eigentlich keinen Job? Wir haben Lehrermangel. Dann hätte sich die Bettelei erledigt.

  • Nachfrage:

    Man ist nicht zur PC/Internet gesetzlich gezwungen ?

    Ich habe heute meine EKS und WBA für die kommenden Monate

    in JB/Selbstständige abgegeben. Dort liegen sehr viele Info/Flyer

    aus, die einem zur Digitalisierung und digitalen Jobcenter auffordern?

    Wieviel Geld betrachten die Jobcenter den als angemessen, wenn

    das hier doch noch Pflicht/Zwang wird.

  • Man ist nicht zur PC/Internet gesetzlich gezwungen ?

    Nein.

    die einem zur Digitalisierung und digitalen Jobcenter auffordern?

    Das ist gewünscht. Wie die Steuererklärung über Elster. Habe meine trotzdem auf Papier abgegeben. Und nun? Gab es Geld zurück.

    Ich glaube, wenn die Jobcenter wegen JC-digital verpflichtet wären, jedem Leistungsempfänger einen PC zu bezahlen, hättest du das schon längst in der Zeitung mit 4 Buchstaben und Riesrnschlagzeilen gelesen. Samt Aufschrei der arbeitenden Bevölkerung.

    Wieviel Geld betrachten die Jobcenter den als angemessen, wenn

    das hier doch noch Pflicht/Zwang wird.

    Es wird nichts Pflicht/Zwang. Diese Diskussion ist sinnlos.

  • Aha. In welchem Gesetz ist das als Pflicht/Zwang denn normiert? Also meine Mutter verweigert mit ihren 83 Jahren sogar ein Hörgerät und lässt uns lieber schreien. Ich glaube, einen Computer wollte ihr trotz der von dir genannten "Pflicht" auch noch niemand aufzwingen.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Doch, nennt man "Digitale Teilhabe"

    Hatte der Paritätische Wohlfahrtsverband in einer Studie festgestellt.

    Studien erstellen lassen und fordern kann man viel! Bitte nicht

    verwechseln mit der Gesetzgebung, denn die ist eine Andere.

    Aufteilung nach EVS-Abteilungen des Regel-Bedarfs 2024

    Ist also im Regelsatz enthalten, Regelsatzstufe 1 - 563 Euro:

    Nachrichtenübermittlung 50,33 Euro

    darunter Datenverarbeitungsgeräte und Software 4,34 Euro

    Gruß

  • Kobold ...Ich bin als H-Lehrer/Aufstocker im jobcenter/selbstständige zugeteilt unddort gibt es keine .Das soll man zuhause machen...


    Ich werde aufgefordert, mich um Weiterbildung und/oder direkte sozailversicherungpflichte Vollzeitsbeschäftigung zu kümmern, und das geht hier halt zu 99 % via Internet.

    Nettes Henne/Ei Problem

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