Auszahlung Lebensversicherung - Einkommen Anrechnung - Schluss mit Bürgergeld?

  • Guten Tag,

    toll, dass es hier engagierte Menschen mit Fachkenntnissen gibt, die weiterhelfen können. Dafür schon mal herzlichen Dank im voraus!

    Ich (64) beziehe seit einigen Jahren Hartz IV bzw. jetzt Bürgergeld. Eine seinerzeit durch Verwertungsausschluss geschützte Kapitallebensversicherung (von der das JC selbstverständlich weiss), kommt nun bald zur Auszahlung.

    Höhe der Auszahlung: ca. 39.380 €

    Vorhandenes Schonvermögen: ca. 8.000 €

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    Ich besäße dann insgesamt ca. 47.380 €

    Nach meiner Kenntnis gibt es einen Altersvorsorgefreibetrag von 750 € pro Lebensjahr, also (x 64) = 48.000 €.

    Ist es richtig, dass ich somit dann (noch knapp) leistungsberechtigt wäre?

    Oder ist der Altersvorsorgefreibetrag nur von steuerlicher Relevanz und ich wäre dann zu "reich"?

    Kämen dann evtl. andere Freibeträge (40.000 bzw. 15.000 bzw. 10.000 €) in Betracht?

  • Nach meiner Kenntnis gibt es einen Altersvorsorgefreibetrag von 750 € pro Lebensjahr, also (x 64) = 48.000 €.

    Nein, den gibt es nicht mehr.


    Kämen dann evtl. andere Freibeträge (40.000 bzw. 15.000 bzw. 10.000 €) in Betracht?

    Da du schon länger im Leistungsbezug bist, wäre dein Freibetrag 15.000 Euro.

    Wie sieht es denn in Zukunft aus, wird deine Altersrente auskömmlich sein oder musst du mit Grundsicherung nach dem SGB XII aufstocken?

  • Danke Tamar für eine erste Auskunft.

    Schade, hätte so schön gepasst mit dem Altersvorsorgefreibetrag von 750 € pro Lebensjahr. Gibt es diesen Freibetrag seit der Umstellung auf Bürgergeld nicht mehr? Die Lebensversicherung war als ergänzende Altersvorsorge zur gesetzlichen Rente gedacht.

    Hieße also im Klartext, dass bei einem Freibetrag von 15.000 € (8.000 € gehen ja bereits für das Schonvermögen auf dem Konto weg) für die Lebensversicherung von 39.000 € nur noch 7.000 € Freibetrag für diese übrig bleiben. Ist das richtig so? Somit blieben es dann 32.000 € "zuviel".

    Weitere Überlegungen wären:

    - die LV als monatliche lebenslange Rente auszahlen zu lassen (Vorteile/Nachteile)? oder

    - die Altersrente schon 15 Monate früher in Anspruch zu nehmen? (Nachteil sind die Abzüge) oder

    - es besteht ein Anspruch auf Wohngeld?

    Gibt es sonst noch Ideen/Möglichkeiten?

    Die Altersrente (etwas höher als jetzt das Bürgergeld) wird (wenn auch knapp) auskömmlich sein;

    Grundsicherung werde ich also vermutlich nicht in Anspruch nehmen müssen.

    Wenn ich nur wüsste, wie ich mich entscheiden soll, um finanzielle Nachteile so gering wie möglich zu halten?

    Abschließend nochmal danke fürs "Mitüberlegen".

  • Gibt es diesen Freibetrag seit der Umstellung auf Bürgergeld nicht mehr?

    Ja.

    Ist das richtig so? Somit blieben es dann 32.000 € "zuviel".

    Korrekt.


    Die Altersrente (etwas höher als jetzt das Bürgergeld) wird (wenn auch knapp) auskömmlich sein;

    Dann ist es deine Entscheidung, ob du vorzeitig in Altersrente gehst und dir die LV monatlich oder einmalig auszahlen lässt.

  • Könnt ihr mir bitte bei folgender spezieller Frage weiterhelfen?

    Soweit mir bekannt ist, wird ein monatliches Erwerbseinkommen von 100 € nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Gilt das auch, wenn es sich bei dem Betrag in gleicher Höhe nicht um ein Erwerbseinkommen, sondern um eine Rentenzahlung aus einer Lebensversicherung handelt?

    Herzlichen Dank für die Antwort.

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