Guten Tag,
toll, dass es hier engagierte Menschen mit Fachkenntnissen gibt, die weiterhelfen können. Dafür schon mal herzlichen Dank im voraus!
Ich (64) beziehe seit einigen Jahren Hartz IV bzw. jetzt Bürgergeld. Eine seinerzeit durch Verwertungsausschluss geschützte Kapitallebensversicherung (von der das JC selbstverständlich weiss), kommt nun bald zur Auszahlung.
Höhe der Auszahlung: ca. 39.380 €
Vorhandenes Schonvermögen: ca. 8.000 €
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Ich besäße dann insgesamt ca. 47.380 €
Nach meiner Kenntnis gibt es einen Altersvorsorgefreibetrag von 750 € pro Lebensjahr, also (x 64) = 48.000 €.
Ist es richtig, dass ich somit dann (noch knapp) leistungsberechtigt wäre?
Oder ist der Altersvorsorgefreibetrag nur von steuerlicher Relevanz und ich wäre dann zu "reich"?
Kämen dann evtl. andere Freibeträge (40.000 bzw. 15.000 bzw. 10.000 €) in Betracht?